Zinsüberschuss
Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten ab. Übrig bleibt der Sparanteil, er fließt in die Kapitalanlage. Auf diesen Sparanteil erhält der Kunde den bei Vertragsbeginn garantierten Zins. Erwirtschaften die Kapitalmanager eines Versicherers mit dem Sparbeitrag aber mehr als den Garantiezins, machen sie Zinsüberschüsse. Davon müssen sie mindestens 90 Prozent an ihre Kunden weiterreichen.
Risikoüberschuss
Aus der Kalkulation des „Sterblichkeitsrisikos“ der Kunden ergibt sich ein Risikoüberschuss: Bei Kapitallebensversicherungen gibt es einen Risikoüberschuss, wenn weniger Kunden vor Vertragsende sterben, als vom Versicherer kalkuliert. Bei Rentenversicherungen entsteht so ein Überschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen 75 Prozent der Risikoüberschüsse zu.
Kostenüberschuss
Wenn die Verwaltungskosten durch ein effektives Kostenmanagement niedriger sind als kalkuliert, entsteht ein Kostenüberschuss. Davon bekommen die Kunden 50 Prozent.
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Versicherungen und Banken waren schon immer die Gewinner und Versicherungsnehmer bzw. Kunden schon immer die Verlierer!
Hoffentlich fällt diesmal der Gesetzgeber nicht um!!!