Lebens­versicherung

Glossar: Drei Arten von Über­schüssen

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Zins­über­schuss

Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risiko­kosten ab. Übrig bleibt der Spar­anteil, er fließt in die Kapital­anlage. Auf diesen Spar­anteil erhält der Kunde den bei Vertrags­beginn garan­tierten Zins. Erwirt­schaften die Kapitalmanager eines Versicherers mit dem Sparbeitrag aber mehr als den Garan­tiezins, machen sie Zins­über­schüsse. Davon müssen sie mindestens 90 Prozent an ihre Kunden weiterreichen.

Risiko­über­schuss

Aus der Kalkulation des „Sterb­lich­keits­risikos“ der Kunden ergibt sich ein Risiko­über­schuss: Bei Kapital­lebens­versicherungen gibt es einen Risiko­über­schuss, wenn weniger Kunden vor Vertrags­ende sterben, als vom Versicherer kalkuliert. Bei Renten­versicherungen entsteht so ein Über­schuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen 75 Prozent der Risiko­über­schüsse zu.

Kosten­über­schuss

Wenn die Verwaltungs­kosten durch ein effektives Kostenmanagement nied­riger sind als kalkuliert, entsteht ein Kosten­über­schuss. Davon bekommen die Kunden 50 Prozent.

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Kommentarliste

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  • eberhardfulst am 21.03.2014 um 10:06 Uhr
    Gewinner + Verlierer

    Versicherungen und Banken waren schon immer die Gewinner und Versicherungsnehmer bzw. Kunden schon immer die Verlierer!
    Hoffentlich fällt diesmal der Gesetzgeber nicht um!!!