Unser Rat
Schadenersatz. Wenn Sie Ihren Vertrag aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen Ihres Versicherers gekündigt haben und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie eine Schadenersatzklage erwägen. Dies gilt etwa für den Fall, dass Ihr Versicher nicht darauf hingewiesen hat, dass der Bundestagsbeschluss noch gar kein Gesetz ist. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten.
Falschberatung. Lassen Sie sich von dubiosen Anlageberatern nicht dazu verleiten, Ihren Vertrag vorschnell zu kündigen. Meist ist es besser, den Vertrag durchzuhalten.
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