Schadenersatz. Wenn Sie Ihren Vertrag aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen Ihres Versicherers gekündigt haben und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie eine Schadenersatzklage erwägen. Dies gilt etwa für den Fall, dass Ihr Versicher nicht darauf hingewiesen hat, dass der Bundestagsbeschluss noch gar kein Gesetz ist. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten.
Falschberatung. Lassen Sie sich von dubiosen Anlageberatern nicht dazu verleiten, Ihren Vertrag vorschnell zu kündigen. Meist ist es besser, den Vertrag durchzuhalten.
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Immerhin haben die Versicherer doch offenbar erreicht, einen Teil ihrer Kunden durch gezielte Panikmache zur Vertragskündigung zu drängen. Damit können sie die fälligen Schlussüberschüsse einbehalten und müssen keine hohen Garantiezinsen mehr bedienen. Beinharte Lobbyarbeit zahlt sich eben in Deutschland aus. Aber bald sind ja Wahlen...