Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei gestellt haben, können jetzt mehr Geld verlangen. Ansprüche verjähren nicht nach drei Jahren ab Zeitpunkt der Beitragsfreistellung.
Beitragsfreie Verträge
Kunden, die keine Beiträge mehr für ihre Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung zahlen, haben auch Jahre nach dem Einzahlungsstopp noch Anspruch auf eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme. Dies gilt dann, wenn der Versicherer einen Stornoabzug kassiert hat, auf den er in den Vertragsbedingungen nicht klar hingewiesen oder wenn er zu hohe Abschlusskosten einbehalten hat. Ansprüche verjähren nicht nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung. Die Drei-Jahres-Frist gilt nur für gekündigte Verträge.
BGH-Urteile
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kunden in mehreren Urteilen recht gegeben. Haben sie Mitte 1994 oder später eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen und vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt, steht ihnen unter den genannten Bedingungen ein Nachschlag zu.
Versicherer mauert
Finanztest-Leser Roland Löw verlangte von seinem Versicherer Swisslife eine Erhöhung der Versicherungssumme für seine zwei im Jahr 2002 beitragsfrei gestellten Verträge. Doch Swisslife wimmelte ihn zunächst ab: Mögliche Ansprüche seien verjährt. „Für eine Neuberechnung des Vertrages besteht daher keine Notwendigkeit“, so das Unternehmen.
Ombudsmann hilft

Versicherungsombudsmann Günter Hirsch verhalf einem Swisslife-Kunden zu 2 848 Euro Nachzahlung.
Nach einer Beschwerde Löws beim Versicherungsombudsmann lenkte Swisslife ein. Ihr Verjährungseinwand sei ein Versehen und „selbstverständlich unbegründet“. Löw bekomme die ungerechtfertigten Stornoabzüge von insgesamt 2 848 Euro für beide Verträge gutgeschrieben. Auf Nachfrage von Finanztest teilte das Unternehmen mit, betroffene Kunden mit beitragsfreien Verträgen müssten ihre Ansprüche nicht anmelden. Die erhöhten Leistungen würden in der kommenden Standmitteilung ausgewiesen und die Kunden würden extra darauf hingewiesen.