Lebens­versicherung Allianz stockt Reserven auf

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Lebens­versicherung - Allianz stockt Reserven auf

Kein Geld mehr von der Allianz Tochter für die Mutter. © Getty Images

Die Allianz Lebens­versicherung führt seit 2018 keine Gewinne mehr an die Allianz Deutsch­land ab, wie jüngst bekannt wurde. Im Jahr 2017 hatte der Lebens­versicherer noch 381 Millionen Euro an die Muttergesell­schaft über­wiesen; 2016 waren es 410 Millionen Euro. Dieses Geld bleibt laut Allianz künftig als Eigen­kapital „im Unternehmen“. Die Zins­zusatz­reserve könne „weiter aufgebaut“ werden. Kunden, deren Verträge jetzt ablaufen, können dennoch nicht mit einer höheren Auszahlung rechnen.

Zins­zusatz­reserve gesetzlich vorgeschrieben

Bisher ist es so, dass die seit 2011 für Lebens­versicherer gesetzlich vorgeschriebene Zins­zusatz­reserve nicht die Über­schuss­beteiligung der Kunden erhöht; sie sichert nur die höheren Zins­garan­tien der seit vielen Jahren laufenden Verträge ab. Diese Garantie müssen Versicherer erfüllen. Dafür brauchen sie Reserven.

Konzern­mutter haftet nicht mehr

Seit 2014 dürfen Versicherer die Beteiligung der Kunden an Gewinnen aus fest­verzins­lichen Anlagen senken. Im Gegen­zug dürfen sie jedoch keine Dividenden an Anteils­eigner zahlen. Nur mit einem Gewinn­abführungs­vertrag können Lebens­versicherer diese Sperre umgehen und weiter Gewinne an die Muttergesell­schaft ausschütten. Im Gegen­zug muss diese dann für Verluste der Tochter aufkommen. Wenn der Vertrag nicht mehr besteht, wie bei der Allianz, fällt diese Haftung weg.

Bundes­regierung plant neues Gesetz

Nach Angaben der staatlichen Versicherungs­aufsicht Bafin wurde in den vergangenen zwei Jahren nur der Gewinn­abführungs­vertrag der Allianz beendet. Offen­bar fürchtet die Bundes­regierung jedoch, dass es mehr werden. Sie bereitet laut „Süddeutsche Zeitung“ ein Gesetz vor, wonach die Bafin die Beendigung eines Gewinn­abführungs­vertrags künftig genehmigen muss. So soll verhindert werden, dass Konzern­mütter nicht haften müssen, wenn ein Lebens­versicherer in Schieflage gerät.

Tipp: Mehr zur Auszahlung von Lebens­versicherung lesen Sie in unserem Special Weniger als gedacht – was tun?

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