Wer einen Anspruch hat. Kunden von Allianz, Deutscher Ring, Generali, Ergo, Signal Iduna oder deren Töchtern bekommen Geld nachgezahlt, wenn sie ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt oder vorzeitig gekündigt haben. Voraussetzung: Es handelt sich um eine klassische Kapitallebensversicherung, eine klassische private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung, die Kunden zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Entsprechende Klauseln in früher geschlossenen Verträgen – ab Ende Juli 1994 – hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2005 für unzulässig erklärt. Kunden erhalten somit auch Geld vom Versicherer, wenn sie ihren Vertrag ab Mitte 1994 geschlossen haben und jetzt kündigen.
Welche Fristen gelten. Die Ansprüche auf Nachschlag verjähren drei Jahre nach Vertragsende. Kunden, die im Jahr 2010 ihre Lebensversicherung gekündigt haben, müssen ihrem Versicherer in diesem Jahr schreiben und Geld nachfordern. Wer vor 2010 gekündigt hat, behält nur dann seine Ansprüche, wenn er seinen Versicherer innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich zu Nachzahlungen aufgefordert hatte. Auch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann unterbricht die Verjährung.
Wer auch Geld zurückfordern sollte. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte Geld nachfordern, auch wenn sein Versicherer noch kein Urteil kassiert hat. Die meisten haben sehr ähnliche Klauseln verwendet. Jedem Kunden steht die Rückzahlung der Stornogebühr zu. Nachzahlungen aus dem Rückkaufswert fallen umso höher aus, je weniger Geld Kunden bisher erhalten haben.
Tipp: Fordern Sie Ihr Geld schriftlich zurück. Im Netz finden Sie einen Musterbrief für 90 Cent unter www.vzhh.de. Sie haben Anspruch auf klare Auskunft darüber, wie sich die Auszahlung nach Vertragskündigung genau berechnet.
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