Lebensmittelwarnung: Nicht essen!
Raus aus dem Küchenschrank. Scherben in Apfelmus, Salmonellen in Currypulver: Finden Kontrolleure oder Hersteller krankmachende Keime, gefährliche Fremdkörper oder sonstige riskante Stoffe in Lebensmitteln, ist die Öffentlichkeit zu warnen. Vorausgesetzt, es besteht hinreichender Verdacht für ein Gesundheitsrisiko. So regelt es das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Zurück zum Supermarkt. Verbraucher finden solche Warnungen auf der Webseite www.lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Von 2012 bis Anfang Mai 2014 wurden dort 58 betroffene Lebensmittel und Getränke benannt – oft mit weiteren Infos vom Hersteller oder Händler. Der Handel räumt sie meist aus den Regalen und nimmt schon gekaufte Produkte mit entsprechendem Mindesthaltbarkeitsdatum zurück.
Tipp: Die Stiftung Warentest berichtet auf ihrer Webseite über wichtige Warnungen zu Lebensmitteln, aber auch anderen Waren. Mehr dazu auf unserer Themenseite Rückruf.