Bürger haben Anspruch zu wissen, wie es um die Hygiene in Gaststätten und Lebensmittelmärkten steht, beschloss das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 4 L 1902/19.GI). Über das Onlineportal Topf Secret können sie die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen bei den zuständigen Behörden anfordern. Eine Frau wollte Informationen über einen Supermarkt im Landkreis Gießen einholen. Der Landkreis unterrichtete die Betreiber, welche die Übermittlung der Ergebnisse per Eilantrag verhindern wollten. Vergeblich.
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