Lebensmittelkontrolle

Lebensmittelkontrolleure : Sie kommen unangemeldet

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Die Lebensmittelüberwachung ist Ländersache, bundesweit sind über 400 Behörden zuständig. Die Kontrolleure müssen mindestens Lebensmitteltechniker oder Meister in einem Ernährungshandwerk wie Koch oder Fleischer sein und eine zweijährige Ausbildung mit Prüfung absolviert haben.

Wen sie kontrollieren: Alle Betriebe, die mit Lebensmitteln oder Gegenständen des täglichen Bedarfs zu tun haben, wie Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Küchenutensilien, Spielzeug. Dazu gehören etwa Bäcker, Fleischer, industrielle Lebensmittelhersteller, Discounter, Supermärkte, Marktstände, Imbisse, Restaurants, Großküchen, Friseur- und Kosmetiksalons. Für Schlachthöfe sind Amtstierärzte zuständig.

Wie sie kontrollieren: In der Regel unangekündigt. Wie oft ein Betrieb dran ist, hängt von früheren Kontrollergebnissen und der Einstufung in eine Risikoklasse ab – alle zwei Monate bis alle drei Jahre. Geht es um Kinderernährung, etwa in Kitas, geht man von einem erhöhten Risiko aus. Besteht ein Verdacht auf Verstöße, kommen die Kontrolleure auch außer der Reihe.

Was sie kontrollieren: Sie prüfen, ob Lebensmittel richtig gekennzeichnet sind, nur zulässige Zutaten verarbeitet werden und deren Herkunft zurückverfolgbar ist. Sie nehmen Proben, die ein Labor zum Beispiel auf Keime und Schadstoffe untersucht und beurteilt. Sie prüfen, ob es Mängel in der Betriebshygiene gibt und wie die Unternehmer Hygiene sicherstellen: etwa durch Eigenkontrollen, Personalschulung und Dokumentation.

Was bei Verstößen passiert: Je nach Schweregrad des Verstoßes gegen Vorschriften drohen Verwarnungen, Bußgeld- oder Strafverfahren. Besteht ein ernstes gesundheitliches Risiko, etwa bei Scherben, Metall oder krankmachenden Keimen in Lebensmitteln, wird die Öffentlichkeit gewarnt – etwa auf www.lebensmittelwarnung.de.

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