Lebensmittelkontrolle

Mängel melden, Ersatz fordern: Beschweren Sie sich

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Wachsam sein. Kaufen Sie keine Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum, auch keine verbeulten Konserven. Achten Sie generell auf Hygiene und Sauberkeit.

Im Supermarkt reklamieren. Geben Sie Lebensmittel zurück, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überklebt ist, wenn Brot oder Obst verschimmelt sind, Fisch oder Fleisch verdorben riechen, Wein nach Kork schmeckt, wenn eine Packung deutlich weniger enthält als draufsteht und wenn es einen Rückruf gibt. Sie haben Anspruch auf einwandfreie Produkte oder das Geld dafür. Auch wenn der Mangel erst zuhause auffällt, können Sie reklamieren. Wann und wo Sie die Ware gekauft haben, belegen Sie mit dem Kassenbon.

Im Lokal zurückgeben. Wenn Sie Haare oder Insekten im Essen finden, können Sie es reklamieren. Auch verdorbene, versalzene oder kalte Speisen muss der Wirt gegen einwandfreie Gerichte austauschen.

Beim Überwachungsamt melden. Informieren Sie die Lebensmittelüberwachung, wenn Händler oder Wirt nicht auf Ihre Beanstandung eingehen oder Ihnen Hygienemängel auffallen. Besteht Gesundheitsgefahr etwa durch Scherben im Essen, haben Sie sich den Magen an einem Produkt verdorben oder fühlen Sie sich durch Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbung getäuscht, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben. Den Kontakt zum zuständigen Amt erhalten Sie beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung.

Beim Hersteller beschweren. Schreiben Sie an den Hersteller unter Angabe des Haltbarkeitsdatums und der Losnummer (beginnt mit L) – am besten mit einem Foto. Falls Sie die Ware an den Hersteller schicken, klären Sie, ob er die Versandkosten übernimmt. Hersteller nehmen Kunden­beschwerden in der Regel ernst und zeigen sich kulant.

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