Aroma ist nicht gleich Aroma: Die Aromatypen am Beispiel „Apfel“
Die hier beschriebenen Aromentypen basieren auf der EU-Aromenverordnung, die im April 2013 in Kraft getreten ist.
- Apfelaroma. Stammt zu 100 Prozent aus der namensgebenden Frucht: Apfelaroma muss ausschließlich aus Aromastoffen des Apfels bestehen.
- Natürliches Apfelaroma. Mindestens 95 Prozent müssen vom Apfel stammen. Apfelfremde, natürliche Aromastoffe dürfen den Apfelgeschmack abrunden, ihn aber nicht verstärken.
- Natürliches Apfelaroma mit anderen natürlichen Aromen. Hier sind mehr als 5 Prozent natürliches Fremdaroma erlaubt. Der namensgebende Fruchtanteil, in diesem Fall Apfel, muss aber so groß sein, dass sein Geschmack leicht zu erkennen ist.
- Natürliches Aroma. Es muss aus natürlichen – pflanzlichen oder tierischen – Ausgangsstoffen hergestellt sein. Nur bestimmte Verfahren sind erlaubt. Aus dem Apfel muss hier nichts stammen, der Geschmack ist nur apfelähnlich.
- Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aromastoffe.
Grundsätzlich gilt: Alle Aromen sollten so deklariert werden, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird.
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