Die hier beschriebenen Aromentypen basieren auf der EU-Aromenverordnung, die im April 2013 in Kraft getreten ist.
- Apfelaroma. Stammt zu 100 Prozent aus der namensgebenden Frucht: Apfelaroma muss ausschließlich aus Aromastoffen des Apfels bestehen.
- Natürliches Apfelaroma. Mindestens 95 Prozent müssen vom Apfel stammen. Apfelfremde, natürliche Aromastoffe dürfen den Apfelgeschmack abrunden, ihn aber nicht verstärken.
- Natürliches Apfelaroma mit anderen natürlichen Aromen. Hier sind mehr als 5 Prozent natürliches Fremdaroma erlaubt. Der namensgebende Fruchtanteil, in diesem Fall Apfel, muss aber so groß sein, dass sein Geschmack leicht zu erkennen ist.
- Natürliches Aroma. Es muss aus natürlichen – pflanzlichen oder tierischen – Ausgangsstoffen hergestellt sein. Nur bestimmte Verfahren sind erlaubt. Aus dem Apfel muss hier nichts stammen, der Geschmack ist nur apfelähnlich.
- Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aromastoffe.
Grundsätzlich gilt: Alle Aromen sollten so deklariert werden, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird.
-
- Silvesterparty, Geburtstagssause, Gartenfest: Viele feiern gern mit Alkohol. Nach dem Rausch dröhnt oft der Schädel. Was hilft dann? Wie lässt sich dem Kater vorbeugen?
-
- Lebensmittel sind teurer geworden – und landen dennoch jenseits des Haltbarkeitsdatums oft im Müll. Wer prüft, was noch genießbar ist, spart Ressourcen und Geld.
-
- Zugesetzte Aromastoffe müssen richtig gekennzeichnet sein. Was schreibt das Gesetz dazu vor? Welche Aroma-Typen gibt es? Wir geben Antworten rund ums Aroma.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Aroma, ob natürlich oder nicht kann heutzutage alles sein. Sogar der Schweiß des Arsches eines Orang Utan.
@Remember_Carthage
Ja, hinter „Aroma“ könnten sich theoretisch alle Arten von Aromastoffen verbergen. Praktisch ist es aber so, wie Sie es selbst sagen: Die Hersteller stapeln nicht tief und deklarieren etwa ein „natürliches Aroma“ nur als „Aroma“. Auch der Gesetzgeber erwartet eine korrekte Kennzeichnung. In Erwägungsgrund 7 zur EU-Aromenverordnung heißt es: „Damit keine Irreführung der Verbraucher über die Verwendung von Aromen möglich ist, sollte deren Vorhandensein in Lebensmitteln stets angemessen gekennzeichnet werden.“ Demnach sollten sich also hinter „Aroma“ tatsächlich nur die chemisch hergestellten Aromastoffe verbergen. (aci)
Noch etwas: "Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aromastoffe." Das ist so nicht ganz richtig. Hinter "Aroma" können sich grundsätzlich alle Aromen verbergen, selbstverständlich auch absolut natürliche. In der Praxis dürfte kaum ein Hersteller bei Verwendung von natürlichem Aroma auf dessen Nennung verzichten. Dennoch wäre dies rechtlich möglich. Deshalb ist die Aussage der SW in der Form nicht richtig.
War die ganze Klage eigentlich wieder die übliche PR der selbsternannten Verbraucherschützer oder gab es tatsächlich Verbraucher, die sich getäuscht sahen? In den allermeisten Fällen dienen diese Klagen ja nur der eigenen Selbstbeschäftigung, denn fast nie stehen Beschwerden oder gar Klageabsichten echter Verbraucher dahinter.