Lebens­mittel­kenn­zeichnung

Aroma ist nicht gleich Aroma: Die Aroma­typen am Beispiel „Apfel“

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Die hier beschriebenen Aromen­typen basieren auf der EU-Aromen­ver­ordnung, die im April 2013 in Kraft getreten ist.

  • Apfelaroma. Stammt zu 100 Prozent aus der namens­gebenden Frucht: Apfelaroma muss ausschließ­lich aus Aroma­stoffen des Apfels bestehen.
  • Natürliches Apfelaroma. Mindestens 95 Prozent müssen vom Apfel stammen. Apfelfremde, natürliche Aroma­stoffe dürfen den Apfel­geschmack abrunden, ihn aber nicht verstärken.
  • Natürliches Apfelaroma mit anderen natürlichen Aromen. Hier sind mehr als 5 Prozent natürliches Fremdaroma erlaubt. Der namens­gebende Frucht­anteil, in diesem Fall Apfel, muss aber so groß sein, dass sein Geschmack leicht zu erkennen ist.
  • Natürliches Aroma. Es muss aus natürlichen – pflanzlichen oder tierischen – Ausgangs­stoffen hergestellt sein. Nur bestimmte Verfahren sind erlaubt. Aus dem Apfel muss hier nichts stammen, der Geschmack ist nur apfel­ähnlich.
  • Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aroma­stoffe.

Grund­sätzlich gilt: Alle Aromen sollten so deklariert werden, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird.

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D00msday am 23.07.2015 um 01:39 Uhr
Aroma hin oder her

Aroma, ob natürlich oder nicht kann heutzutage alles sein. Sogar der Schweiß des Arsches eines Orang Utan.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.07.2015 um 09:57 Uhr
Aroma

@Remember_Carthage
Ja, hinter „Aroma“ könnten sich theoretisch alle Arten von Aromastoffen verbergen. Praktisch ist es aber so, wie Sie es selbst sagen: Die Hersteller stapeln nicht tief und deklarieren etwa ein „natürliches Aroma“ nur als „Aroma“. Auch der Gesetzgeber erwartet eine korrekte Kennzeichnung. In Erwägungsgrund 7 zur EU-Aromenverordnung heißt es: „Damit keine Irreführung der Verbraucher über die Verwendung von Aromen möglich ist, sollte deren Vorhandensein in Lebensmitteln stets angemessen gekennzeichnet werden.“ Demnach sollten sich also hinter „Aroma“ tatsächlich nur die chemisch hergestellten Aromastoffe verbergen. (aci)

Gelöschter Nutzer am 21.07.2015 um 14:30 Uhr
Fehler

Noch etwas: "Aroma. Dahinter verbergen sich alle chemisch hergestellten Aroma­stoffe." Das ist so nicht ganz richtig. Hinter "Aroma" können sich grundsätzlich alle Aromen verbergen, selbstverständlich auch absolut natürliche. In der Praxis dürfte kaum ein Hersteller bei Verwendung von natürlichem Aroma auf dessen Nennung verzichten. Dennoch wäre dies rechtlich möglich. Deshalb ist die Aussage der SW in der Form nicht richtig.

Gelöschter Nutzer am 21.07.2015 um 14:27 Uhr
Wieder mal PR?

War die ganze Klage eigentlich wieder die übliche PR der selbsternannten Verbraucherschützer oder gab es tatsächlich Verbraucher, die sich getäuscht sahen? In den allermeisten Fällen dienen diese Klagen ja nur der eigenen Selbstbeschäftigung, denn fast nie stehen Beschwerden oder gar Klageabsichten echter Verbraucher dahinter.