
Ab dem 13. Dezember müssen Lebensmittel in der ganzen EU nach der neuen Lebensmittelinformationsverordnung gekennzeichnet sein. Im Fokus: Allergene, Salzgehalte, Fleisch und Tiefkühlfisch. Die Verordnung wurde bereits 2011 verabschiedet, jetzt laufen viele Übergangsfristen aus. test.de erklärt die wichtigsten Neuerungen.
Mehr Angaben zu Allergenen
Allergene müssen in der Zutatenliste deutlicher hervortreten, etwa durch gefettete Schrift oder Versalien. Auch wer Kuchen, Brot und Wurst lose an der Theke kauft, soll Allergene wie Ei und Soja jetzt leicht identifizieren können. Wie das geschehen soll, ist allerdings noch nicht konkret festgeschrieben. Geeignet wären Schilder, Aushänge oder ausliegende Ordner. Die Kennzeichnungspflicht für 14 Nahrungsallergene galt bisher nur für Verpacktes. Sabine Schnadt vom Deutschen Allergie- und Asthmabund bedauert: „Einzelpackungen wie Müsliriegel aus Großgebinden brauchen weiterhin keinen eigenen Allergenhinweis.“ Zudem sei noch nicht geregelt, ab welchem Gehalt unbeabsichtigte Allergeneinträge (Spuren) gekennzeichnet sein müssen.
Mindestschriftgröße festgelegt
Für Pflichtangaben auf Verpackungen gilt nun eine Mindestschriftgröße: Das kleine „x“ muss mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Auf kleineren Verpackungen, deren größte Fläche unter 80 Quadratzentimeter liegt, reichen auch 0,9 Millimeter aus. Verbraucherschützer sind mit dieser Regelung noch nicht glücklich. „Die jetzt festgelegte Schriftgröße empfinden wir als zu klein“, sagt etwa Doris Gräfe von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „wir hatten 3 Millimeter als Mindestgröße vorgeschlagen.“ Zudem fehle bislang auch eine verbindliche Regelung für Schriftart, Farbe und Kontrast, die für die Lesbarkeit ebenfalls wichtig seien.
Genauere Infos auf Fleischprodukten
Wenn Fleisch- und Fischprodukte aussehen wie gewachsen, tatsächlich aber aus zusammengefügten Stücken bestehen, muss das Etikett darüber aufklären. Auch neu: Fleisch, Fleischzubereitungen und unbehandelter Fisch aus Tiefkühlung dürfen nur unter Angabe des Einfrierdatums in den Handel. Ab April 2015 gilt für unverarbeitetes Schweine-, Lamm-, Geflügel- und Ziegenfleisch: Käufer müssen Aufzucht- und Schlachtland der Tiere erkennen können. Bei Rindfleisch sind diese Angaben in Deutschland bereits seit 2000 verpflichtend – im Rahmen der BSE-Krise war damals die Rindfleischetikettierungs-Verordnung eingeführt worden.
Klarheit bei der Herkunft
Steht auf einem Lebensmittel eine geografische Herkunftsbezeichnung wie „Deutsches Erzeugnis“ oder „Griechischer Joghurt“, die das Gesamtprodukt betrifft, müssen Hersteller nun auch preisgeben, woher die Hauptzutat stammt. Diese Kennzeichnung soll Verbraucher vor irreführenden Herkunftsangaben schützen. Wurde etwa die für den „Italienischen Mozzarella“ verwendete Milch aus Frankreich importiert, muss von nun an der Hinweis „Hergestellt in Italien aus französischer Milch“ auf der Verpackung stehen.
Salzgehalt gehört in die Nährwerttabelle
Wenn Anbieter freiwillig Nährwerttabellen aufs Etikett drucken, gehören die Salzgehalte nun dazu. Die fehlten bisher oft oder waren mit dem Salzbestandteil Natrium nur unvollständig genannt. Pflicht für Verpacktes sind Nährwerttabellen aber erst ab Dezember 2016. Zur besseren Vergleichbarkeit sollen sämtliche Nährwertangaben ab dann auch immer für die Menge 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter angegeben werden.
Warnhinweis auf Energy-Drinks
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Auf koffeinhaltigen Lebensmitteln wie Kaffeemixgetränken oder Energy Drinks müssen Anbieter ab 2014 gut sichtbar den Warnhinweis „Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ platzieren. Bislang war nur die Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ bei einer Menge von mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter verpflichtend. Die Angabe, dass Verbraucher Energy Drinks nicht mit alkoholischen Getränken oder bei anstrengender sportlicher Aktivität trinken sollten, ist freiwillig.
Fette und Öle beim Namen nennen
Öle und Fette aus pflanzlicher Herkunft wurden bislang im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln wie beispielsweise Plätzchen, Studentenfutter oder Brotaufstrichen meist nur als „pflanzliche Öle“ oder „pflanzliche Fette“ zusammengefasst. Um welche Öle und Fette es sich genau handelt, war so für den Verbraucher oft nicht erkennbar. Ab Dezember müssen nun zusätzlich alle enthaltenen Öle und Fette mit der genauen Bezeichnung – zum Beispiel als Sojaöl oder Palmöl – auf der Verpackung stehen. Handelt es sich um gehärtetes Fett oder Öl, wie zum Beispiel bei Margarine, muss es nun korrekt „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ heißen.