Tipps
- Etiketten-Wirrwarr. Auch wenn viele Etiketten auf Lebensmitteln von „Stevia“ sprechen: Bisher sind in der EU nur Steviolglykoside, die süßenden Stoffe aus der Steviapflanze zugelassen. Sie gelten als Zusatzstoff und haben das Kürzel E 960. Die Blätter der Steviapflanze hingegen dürfen nach wie vor nicht zum Süßen von Lebensmitteln verwendet werden.
- Besonderheit mit Stevia-Tee. Die Molkerei Andechser hat vor Gericht erkämpft, ihre Jogurts mit Stevia-Tee süßen zu dürfen. Dabei handelt es sich um wässriges Extrakt aus den Steviablättern. Auch dieser Jogurt ist Teil des Neuheiten-Tests.
- Vor- und Nachteile. Steviolglykoside bringen eine enorme kalorienfreie Süßkraft mit. Außerdem sind sie leicht wasserlöslich, koch- und backfest sowie in Lebensmitteln lange haltbar. Anders als Kristallzucker greifen sie nicht die Zähne an. Dafür verfügen sie nicht über die konservierende Wirkung von Zucker, sind also etwa fürs Marmelade-Einkochen nicht ideal. Und wer beim Backen Teig damit süßt, muss auf Masse verzichten.
- Alternative für Diabetiker. Mit Steviolglykosiden gesüßte Lebensmittel sind auch für Diabetiker geeignet. Ein Freifahrtschein für Süßes ist der neue Süßstoff aber nicht. Konkret heißt das: Kuchen und andere Süßigkeiten sollten Diabetiker weiterhin in Maßen verzehren.
- Schutz vor Überdosierung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Efsa, hat die Steviolglykoside als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Aus Efsa-Sicht gelten sie als sicher, wenn Verbraucher nicht mehr als 4 Milligramm Steviolglykoside pro Kilogramm Körpergewicht am Tag aufnehmen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:So haben wir getestet