
Von Tee bis Schokolade – Hanf-Produkte sind im Trend.
Hanfhaltige Nahrungsmittel liegen im Trend. Berauschende Wirkstoffe dürfen sie aber praktisch keine enthalten. Doch darauf ist nicht immer Verlass. Zu diesem Ergebnis kommen sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als auch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe in zwei Untersuchungen. Vor allem Tees und die trendigen Produkte mit extrahiertem Cannabidiol (CBD) erwiesen sich als kritisch.
Hanf in Öl, Tees, Müslis und Riegeln
Immer öfter prangen Hanfblätter auf den Verpackungen von Ölen, Riegeln, Schokolade, Limos und Tees. Diese Lebensmittel werden überwiegend aus Samen, aber auch aus Blättern und Blüten von Nutzhanf hergestellt. Die Hanfsaat kann man auch lose kaufen und sich etwa übers Müsli streuen. Neuerdings sind auch vermehrt Nahrungsergänzungsmittel und Kaugummis mit dem extrahierten Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) im Umlauf. Sowohl die klassischen Lebensmittel als auch die neuen CBD-Produkte dürfen keine berauschende Wirkung entfalten. Das heißt: Sie dürfen die EU-Referenzwerte für den in Hanf psychoaktiv wirkenden Stoff Tetrahydrocannabinol (THC) nicht überschreiten.
Langzeitauswertung des BfR: Etliche Tees mit zu viel THC
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Untersuchungen von gut 200 herkömmlichen Hanflebensmitteln durch die amtliche Lebensmittelüberwachung im Zeitraum 2007 bis 2016 ausgewertet. Danach überschritten etliche Produkte – insbesondere Tees – die Referenzwerte. Mögliche Folgen: Müdigkeit und eingeschränkte Reaktionsfähigkeit.
BfR ruft Anbieter zu mehr Sorgfalt auf
In vielen Hanflebensmitteln wie Hanföl, Schokolade und Riegeln sind nur die Hanfsamen verarbeitet. Die Samen sind von Natur aus frei von THC, können aber durch Kontakt mit THC-haltigen Blättern oder Blüten mit dem Stoff verunreinigt sein. Das hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Langzeitanalyse festgestellt und die Anbieter zu mehr Sorgfalt aufgerufen.
Blätter und Blüten enthalten THC
In Tees aus Hanfblättern und Lebensmitteln mit Hanfblüten finden sich nicht selten übermäßig hohe Gehalte an THC, ergab die BfR-Analyse. Das ist auch kein Wunder, da die Drüsen auf Hanfblättern und -blüten von Natur aus THC enthalten – wobei die Gehalte je nach Pflanze variieren können. Blätter für Tee und Extrakte dürfen EU-weit nicht mehr als 0,2 Prozent THC aufweisen. Kürzlich musste Biohändler Dennree einen Grüntee mit Hanf wegen zu viel THC zurückrufen.
Aktuelle Studie beanstandet CBD-Produkte
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe hat in seiner aktuellen Untersuchung von Hanfprodukten den Schwerpunkt auf Nahrungsergänzungsmittel und Kaugummis mit Cannabidiol (CBD) gelegt. Unterm Strich fielen 28 von insgesamt 49 Proben durch zu viel THC auf. Sie seien als „nicht sicher“ zu beurteilen. 24 der betroffenen Produkte enthielten CBD, auch drei Hanftees fanden sich unter den beanstandeten Proben. Alle überschritten die ähnlich angelegten Sicherheitslevels der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa oder des Bundesinstituts für Risikobewertung (vormals BgVV). Klassische Hanflebensmittel wie Speiseöle und Riegel bezeichnete das Amt als „unproblematisch“.
Nicht aufgereinigte Extrakte
Je höher der Cannabidiol-Anteil in einem CBD-Produkt sei, desto mehr THC sei erfahrungsgemäß enthalten – „in Einzelfällen sogar im Bereich eines normalen Joints“, heißt es aus dem Amt in Karlsruhe. Die THC-Belastungen seien als Verunreinigungen durch die zugesetzten Cannabidiol-Extrakte zu betrachten. Die Extrakte werden aus der gesamten Hanfpflanze gewonnen. Hersteller müssten die Extrakte bearbeiten, um reines – und somit nicht „high“ machendes – Cannabidiol abzutrennen. Doch das unterbleibe offensichtlich aus Kostengründen, erläutert das Amt.
Pharmakologische Eigenschaften von CBD
Das CVUA Karlsruhe stufte zudem alle Produkte mit CBD als „nicht verkehrsfähig“ ein, weil sie keine Zulassung als neuartige Lebensmittel („Novel Food“) hatten. Eine derartige Zulassung oder alternativ eine Zulassung als Arzneimittel wäre nach Einschätzung des Bundesinstituts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aber angebracht. Begründung: CBD habe eindeutig pharmakologische Eigenschaften – es könne etwa entspannungsfördernd oder krampflösend wirken und die Wirkung von Arzneimitteln verändern. Eine berauschende Wirkung wie THC hat reines CBD aber nicht. Mancher Anbieter umgeht die Forderung nach der Novel-Food-Zulassung, indem er CBD-Öl etwa als Aromaöl zum Riechen unter die Leute bringt.
Tipp: Verzehren Sie Hanfprodukte – vor allem Tee – nur selten. Kinder, Schwangere, Stillende sollten ganz darauf verzichten.
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