Im Test: Sechs Lebensmittel-Lieferdienste, die selbst an ihre Kundschaft ausliefern und in mindestens zwei Metropolen und einer Großstadt eine Lieferung am Bestelltag ermöglichen. Die Prüfungen fanden im November und Dezember 2022 statt, die Anbieterbefragung im Februar und März 2023.
Untersuchungen: Wir bestellten bei jedem Anbieter je sechsmal einen vergleichbaren Warenkorb mit zwölf gekühlten, zerbrechlichen und schweren Produkten. Wir ließen die Ware an Testhaushalte in Berlin, München und bei den Schnelldiensten auch in Düsseldorf liefern. Wir orderten nur über die Apps. Serviceprüfungen erfolgten per Android-Handy, Datenschutzprüfungen per Android-Handy und iPhone.
Lieferservice: 45 %
Lieferzeiten und Pünktlichkeit: Wir prüften etwa, ob das allgemeine Lieferversprechen eingehalten wurde und die Lieferung pünktlich zum jeweils zuletzt mitgeteilten Termin kam. Die Lieferung am selben Tag sollte bei allen sechs Bestellungen möglich sein. Korrekte Lieferung und Produktverfügbarkeit: Die Tester erfassten etwa, ob alles wie gewünscht bestellt und geliefert werden konnte. Sie maßen die Temperatur der Kühlware (Fleisch, Joghurt, Mozzarella, Butter) an der Packungsoberfläche. Bei der Bewertung orientierten wir uns an einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Zustand der Waren: Wir prüften etwa, ob Produkte beschädigt waren.
Bestell- und Zahlungsservice: 20 %
Bestellabwicklung und Kosteninformationen: Wir prüften etwa, ob es Hilfe bei Problemen und eine Bestellbestätigung mit allen nötigen Infos gab und ob alle Kosten in der App transparent dargestellt wurden. Zahlungsabwicklung: Wir prüften etwa, wie zu Zahlungsoptionen informiert wurde, ob die Anbieter von sich aus Rechnungen bereitstellten, ob diese korrekt waren.
Allgemeiner Kundenservice: 30 %
Informationen zum Lieferdienst und zum Angebot: Wir prüften unter anderem die Informationen zur Nutzung der App, Hilfefunktionen, allgemeine Informationen zu Bestellung und Lieferung. Nutzerführung: Wir prüften etwa, ob sich Suchergebnisse filtern und sortieren ließen, sowie die Navigation.
Basisschutz persönlicher Daten: 5 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten: Wir prüften unter anderem, welche Daten für die Erstellung eines Nutzerkontos verpflichtend angegeben werden mussten, ob Gastbestellungen möglich waren. Unsere Experten entschlüsselten den Datenstrom der App und prüften, ob er für die Funktion der App nicht notwendige Daten enthielt. Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung: Hier prüften Experten etwa Passwortanforderungen. Ein Jurist prüfte zudem die Datenschutzerklärung auf Mängel.
Mängel in den AGB: 0 %
Ein Jurist prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unzulässige Klauseln und ob Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß waren.
Abwertungen
War die Lieferung am selben Tag bei allen sechs Bestellungen nicht möglich, werteten wir den Lieferservice um eine halbe Note ab. War die Temperatur der Kühlware ausreichend, konnte der Lieferservice nicht mehr gut sein. Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte der Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@HPW63: Anbieter, die uns keinen Einblick in ihre ökologische und soziale Unternehmenspolitik geben und uns kein Engagement in Sachen Unternehmensverantwortung zeigen, bewerten wir aufgrund mangelnder Transparenz im CSR-Gesamturteil mit „mangelhaft“. Das ist seit mehreren Jahren gängige Praxis bei unseren Untersuchungen der Unternehmensverantwortung.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Bewertung mangelhaft für die Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge ist aus der Luft gegriffen. Wenn keine Angaben vorliegen muss das Urteil offen bleiben bzw. kann nicht bewertet werden. Die anderen Lieferdienste werden nicht viel andere Arbeitsbedingungen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr gut, leider von test vergessen
Ich habe sowohl Erfahrung mit knuspr als auch mit Tegut (über Amazon prime) gemacht. Leider haben Sie beide nicht in Ihren Test eingezogen.
@qmetheus: Ihre Nachfrage nehmen wir gerne als Testwunsch auf und leiten ihn an das zuständige Planungsgremium weiter. Ob und wie schnell sich diese Anregung realisieren lässt, können wir Ihnen leider nicht genau sagen. Auf jeden Fall haben wir Ihren Wunsch registriert.