Ein Lieferservice ist verpflichtet, Kunden vor der Bestellung von Lebensmitteln im Internet über Zutaten, Allergene und Nährwerte zu informieren. Auch Hinweise über die Aufbewahrungsbedingungen und das Haltbarkeitsdatum muss der Kunde dort einsehen können, bevor er die Waren bestellt. So hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Bringmeister, den Lieferdienst von Edeka, stattgegeben (Az. 5 U 126/16). Der vzbv hatte moniert, dass beispielsweise bei Chips, Tiefkühlpizza und Schokoriegeln etliche Angaben fehlten.