Ein Lieferservice ist verpflichtet, Kunden vor der Bestellung von Lebensmitteln im Internet über Zutaten, Allergene und Nährwerte zu informieren. Auch Hinweise über die Aufbewahrungsbedingungen und das Haltbarkeitsdatum muss der Kunde dort einsehen können, bevor er die Waren bestellt. So hat das Kammergericht Berlin entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Bringmeister, den Lieferdienst von Edeka, stattgegeben (Az. 5 U 126/16). Der vzbv hatte moniert, dass beispielsweise bei Chips, Tiefkühlpizza und Schokoriegeln etliche Angaben fehlten.
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Ich freue mich sehr über diese Meldung, zeigt sie doch eindeutig, dass es mit dem Verbraucherschützer in Deutschland bestens bestellt ist. Andernfalls hätten die VZBV ja ihre Energie auf die Beseitigung tatsächlicher Missstände verwendet. Mal eine Frage am Rande: Wie viele Kunden von Bringmeister hatten sich jetzt genau bei der VBV beschwert über diesen Service?