So haben wir getestet
Im Test: 10 Dienste, die online bestellte Lebensmittel nach Hause liefern. 8 davon haben ein breites Sortiment. Sie werden unter den relevanten Treffern aufgezeigt, wenn man in der Suchmaschine Google „lebensmittel online“ eingibt (hohes Google-Ranking), oder Nutzer suchen häufig nach dem Shop-Namen. Exemplarisch wählten wir auch 2 Anbieter mit überwiegend Bio-Sortiment aus. Alle beliefern mindestens zwei Großstadtregionen (Stand: Februar 2018).
Untersuchungen: Wir bestellten bei jedem Anbieter jeweils fünfmal einen vergleichbar bestückten Warenkorb mit 14 Produkten und ließen ihn an geschulte Testhaushalte im Raum Berlin, Köln oder München liefern. Für jeden Artikel wählten wir die jeweils günstige Variante aus dem Sortiment des Dienstes, darunter waren kühlpflichtige, druckempfindliche, schwere, lose und alkoholhaltige Lebensmittel sowie Waschpulver. Wenn bestimmte Produkte nicht verfügbar waren, bestellten wir vergleichbare Alternativen mit ähnlichen Eigenschaften bei Umgang und Lagerung. Wir orderten per Desktop-Computer, ergänzend nutzten wir – falls verfügbar – Apps. Für Android verwendeten wir ein Samsung Galaxy S8, für iOS ein Apple iPhone 7. Alle Mess- und Berichtsdaten wurden in strukturierten Erhebungsbögen erfasst und systematisch ausgewertet. Die Prüfungen fanden von Mai bis August 2018 statt. Eine Anbieterbefragung erfolgte im August 2018.
Lieferung: 50 %
Die Testhaushalte ermittelten Pünktlichkeit und Richtigkeit (Anzahl, Volumen, Gewicht), den Zustand der gekühlten Lebensmittel und den Zustand der ungekühlten Waren. Bei Kühlware wurde die Temperatur gemessen, für alle Lebensmittel Aussehen, Geruch, Mindesthaltbarkeit dokumentiert. Für die Verpackung wurden Schutzfunktion sowie Abfall ermittelt. Die Testhaushalte fotografierten die Lieferungen.
Bestellung: 30 %
Für den Punkt Abwicklung beurteilten wir unter anderem die Navigation und Barrierefreiheit auf der Website, wie gut sich der Warenkorb bestücken ließ, wie umfassend und kundenfreundlich etwa über die Bestellung informiert wurde. Dafür werteten wir Meldungen aus wie Bestellbestätigung, Auftragsannahme, über den Versand und voraussichtlichen Lieferzeitpunkt sowie über die Nichtverfügbarkeit von Produkten. Wir bewerteten die angegebenen Zahlungsmöglichkeiten und ob die Abrechnungen korrekt waren. Optionen bei Liefertermin und -ort umfasst, wie flexibel die Lieferzeiten, wie groß die Liefergebiete sind sowie ob alternative Abgabeorte zur Verfügung stehen, beispielsweise ein Nachbar. Beim Umgang mit Nutzerdaten bewerteten wir etwa, wie viele Daten bei der Registrierung zu nennen sind und ob ungefragt Werbung zugesandt wird.
Information auf der Website: 20 %
Wir bewerteten, wie hilfreich die Angaben zum Lieferdienst waren (Kosten, Anlieferung, Prozedere bei Nichtverfügbarkeit von Produkten, Reklamation, Müllentsorgung) und ob die Angaben zu den Produkten den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung entsprachen. Wir prüften, ob sich Suchergebnisse durch Filter etwa nach Allergenen oder Herkunftsangaben eingrenzen und sortieren ließen. Wir suchten auch nach Zertifizierungen und Kontaktmöglichkeiten.
Datensendeverhalten: 0 %
Die Prüfung fand mit Hilfe einer „Man in the middle attack“ statt. Dafür wurde ein Proxy-Rechner zwischen Anwendung (Website im Browser Mozilla Firefox bzw. die jeweilige App) und Server geschaltet, die Kommunikation mitgeschnitten und analysiert. Falls nötig und möglich entschlüsselten wir verschlüsselte Verbindungen. Das Urteil lautete „kritisch“, wenn Experten – unter bestimmten Bedingungen – über den Browser personenbezogene Daten mitlesen konnten, die während der gewöhnlichen Nutzung an den Dienst übertragen werden. Sendeten die Android- und iOS-Apps unnötige Daten wie den Mobilfunknetzbetreiber, ist das auch „kritisch“.
Mängel in den AGB / Datenschutzerklärung: 0 %
Ein Jurist bestimmte die Mängel anhand von Anzahl und Schweregrad der unzulässigen Klauseln.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Lautete das Urteil für Lieferung ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein. War der Zustand gekühlter Waren ausreichend, konnte das Urteil für Lieferung nur eine Note besser sein – bei mangelhaft eine halbe Note. Bei sehr deutlichen Mängeln in den AGB oder der Datenschutzerklärung werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine Note ab.
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