
Nüsse, Eier, Milch: Immer mehr Menschen leiden unter Lebensmittelallergien. Nach aktuellen Schätzungen sind in Deutschland rund 900 000 Erwachsene und rund 500 000 Kinder betroffen. Die Zahlen haben sich damit in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Was eine Lebensmittelallergie besonders unangenehm und gefährlich macht: Schon Spuren des Allergens können zu heftigen Reaktionen führen. Am 21. Juni will der Deutsche Allergie- und Asthmabund mit dem Lebensmittel-Allergietag auf die Beschwerden der Betroffenen aufmerksam machen.
Mit Vorsicht genießen
Wer eine Lebensmittelallergie hat, ernährt sich meist mit Vorsicht. Denn schon Spuren von Nüssen in einer Schokolade oder von Sellerie in einem Fertiggericht können für Allergiker unangenehme oder sogar gefährliche Folgen haben. Auf den Genuss folgen Hautausschlag, Atemnot oder Kreislaufversagen und im schlimmsten Fall ein lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schock. Dass die Zahl der Betroffenen in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist, führen Ernährungsexperten vor allem auf die veränderten Ernährungsgewohnheiten zurück. Denn stark verarbeitete Produkte wie Fertigmahlzeiten enthalten oft auch stark allergene Stoffe wie Erdnuss, Soja, Sellerie oder Gewürzmischungen. Wer weiß, dass er auf eine bestimmte Zutat allergisch reagiert, kauft Lebensmittel mit Bedacht ein. Im Zweifel müssen Betroffene auf vieles verzichten.
Hinweispflicht für Lebensmittelhersteller
Insgesamt 14 verschiedene Zutaten gelten als besonders häufige Allergieauslöser:
- Eier
- Erdnüsse
- Fisch
- glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
- Krebstiere
- Milch
- Schalenfrüchte (z.B. Mandel, Hasel- und Walnuss, Pistazie)
- Schwefeldioxid und Sulfite
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Soja
- Süßlupinen
- Weichtiere (z.B. Schnecken, Tintenfische, Muscheln, Austern)
Für Lebensmittelhersteller gelten deshalb genaue Kennzeichnungspflichten. Verarbeiten sie eine der aufgeführten Zutaten in einem Lebensmittel, müssen die Hersteller darauf im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung hinweisen. Die Angabe ist selbst bei geringsten Mengen Vorschrift. Alternativ kann sich die Verwendung der Zutat auch aus der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels ergeben: Bei einer „Frischkäsezubereitung“ beispielsweise wird bereits aus der Bezeichnung deutlich, dass Milch verarbeitet wurde.
Unbegründete Warnungen, übertriebener Verzicht
Allergiker stehen dennoch vor einem Problem. Zum einen besteht die Kennzeichnungspflicht bislang nur für abgepackte Lebensmittel. Für Brot und Brötchen vom Bäcker beispielsweise gelten die Vorschriften nicht. Das wird sich ab Dezember 2014 ändern. Dann sollen auch lose angebotene Lebensmittel EU-weit gekennzeichnet werden. Zum anderen weisen immer mehr Lebensmittelhersteller freiwillig auf möglicherweise enthaltene Allergene hin, um sich vor eventuellen Haftungsansprüchen zu schützen. Sie warnen auf den Verpackungen mit Formulierungen wie „Kann Spuren von Nüssen, Sesam und Milch enthalten“, da diese während der Herstellung oder Abfüllung versehentlich in die Produkte gelangt sein könnten. Allergiker verzichten im Zweifel auf den Kauf dieser Produkte. Dass die Allergene tatsächlich darin enthalten sind und in welcher Menge, steht jedoch nicht fest. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund fordert deshalb Schwellenwerte für Spuren festzulegen, bei denen keine schweren allergischen Reaktionen zu erwarten sind, und die den Herstellern als einheitliche Richtlinien für die Kennzeichnung dienen sollen. So würden Allergiker vor unbegründeten Warnungen und damit auch übertriebenem Verzicht geschützt.
Das Immunsystem rebelliert
Übrigens: Zwischen Lebensmittelallergien und Lebensmittelunverträglichkeiten besteht ein Unterschied. Die Symptome können zwar ähnlich sein – häufig treten in beiden Fällen Bauch- und Kopfschmerzen, Übelkeit und Verdauungsprobleme auf. Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit ist das Immunsystem aber nicht beteiligt. Wichtig zu wissen: Bei einer Unverträglichkeit sollte das betreffende Lebensmittel für einige Zeit aus dem Speiseplan gestrichen werden. Danach gilt es aber, eine individuelle Verträglichkeitsgrenze auszuloten und das Lebensmittel in Maßen wieder zu genießen. Während bei einer Unverträglichkeit absoluter Verzicht also nicht erforderlich ist, ist er bei einer Allergie oberstes Gebot, um Reaktionen des Immunsystems zu vermeiden. Ob tatsächlich eine Lebensmittelunverträglichkeit oder -allergie vorliegt, kann letztendlich nur ein Arzt entscheiden. Beim Verdacht auf eine Allergie werden zunächst Haut- und Bluttests durchgeführt. Auch ein Provokationstest sollte nicht fehlen: Dabei wird unter ärztlicher Aufsicht erprobt, ob eine verdächtige Lebensmittel tatsächlich allergische Reaktionen auslöst.
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Leider sind abgepackte Lebensmittel bei weitem nicht immer gekennzeichnet, so dass man sowohl als allergiker_in als auch als Veganer_in oder vegetarier_in auf die Ergebnisse von Produktanfragen und deren Verlässlichkeit angewiesen ist. So wird das Beta-Carotin von einigen Fanta-Sorten auf Fischgelantine hergestellt und diversen Chips-Sorten sind Fisch, Wild oder sonstiges beigemischt.
Ich (Fisch- und div. Lebensmittelallergien) habe mich bereits mehrfach durch einige Produkte übergeben und hinterher im Netz Produktanfragen gefunden, die mir das erklärt haben...
Meine Partnerin und ich leiden beide an Allergien. Bei Ihr kommt bzw. kam noch Neurodermitis hinzu. Seit sie die Pille abgesetzt hat, sind wie durch ein Wunder, auch diverse Nahrungsmittelallergien gegen Obst sowie Ihre Neurodermitis verschwunden. Da ich keine Pille nehme und trotzdem betroffen bin, kann ich gegen den Juckreiz Arganöl und gegen die Atemnot Nasivent Röhrchen (eigentlich ein Anti Schnarch Mittel) empfehlen. Damit kann man selbst als Allergiker ganz gut durch die "Saison" kommen..