Lebens- und Renten­versicherung Garan­tiezins im freien Fall

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Der Garan­tiezins für Lebens­versicherungen wird 2021 voraus­sicht­lich erneut sinken – von derzeit 0,9 auf dann 0,5 Prozent für Neuverträge. Dafür hat sich der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) ausgesprochen − ebenso wie zuvor die Deutsche Aktuar­ver­einigung, der Versicherungs­mathematiker angehören.

Der Garan­tiezins ist die Verzinsung auf den Sparbeitrag, die Lebens- und Renten­versicherer bei Abschluss eines neuen Vertrags für die gesamte Lauf­zeit garan­tieren. Vom Sparbeitrag gehen vorher die Kosten ab. Der Zins ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Über eine erneute Senkung entscheidet das Bundes­finanz­ministerium.

Der Garan­tiezins gilt auch für Riester- und Rürup-Verträge. Bei der Riester-Rente gibt es zusätzlich eine Garantie für einge­zahlte Beiträge und Zulagen. Sie müssen bei Renten­beginn zur Verfügung stehen, Verluste sind nicht möglich. Der GDV will diese Garantie auf 80 Prozent der Einzahlungen senken.

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