
Händler dürfen die Leasingraten künstlich kleinrechnen, urteilte der Bundesgerichtshof. Das BGH-Urteil zeigt, das Privatkunden vor allem beim Restwert-Leasing auf der Hut sein müssen. Händler setzen den vertraglichen Restwert gern hoch an, denn so können sie mit niedrigen Leasingraten werben. Bringt das Auto bei einem späteren Verkauf weniger ein, muss der Kunde die Differenz zahlen.
Kunden fühlen sich übertölpelt
Wer beim Pkw-Leasing kräftig draufzahlt, darf sich nicht beschweren. Der Bundesgerichtshof (BGH) findet es in Ordnung, wenn der Händler den Restwert viel zu hoch ansetzt und auf die Weise Neukunden mit niedrigen Leasingraten ködert. Diese Kunden müssen bei Vertragsende eine saftige Schlusszahlung leisten und fühlen sich übertölpelt. Denn sie verstehen den im Vertrag festgelegten Restwert als die Summe, zu der das Auto bei Leasingende voraussichtlich verkauft werden kann. Das aber sieht der BGH anders. Der Restwert sei lediglich ein Rechnungsposten. Niemand darf davon ausgehen, dass er dem voraussichtlichen Zeitwert des Fahrzeugs entspricht (Az. VIII ZR 179/13).
7 000 Euro Nachzahlung
Ein Audi-Kunde hatte einen A 3 für 42 Monate geleast. Als Restwert schrieb der Händler 19 155 Euro in den Vertrag. Als der Kunde am Ende der Leasingzeit den Wagen zurückgab, konnte der Händler ihn aber nur für 12 048 Euro verkaufen. Die Differenz sollte der Kunde zahlen. Der aber sah gar nicht ein, dass er am Ende gut 7 000 Euro mehr zahlen sollte als ursprünglich im Vertrag vereinbart.
Leasingraten sind nur ein Teil der Kosten
Beim Verkaufsgespräch war keine Rede davon, dass der Wagen bei einem Verkauf nach Leasingende eventuell weniger bringen könnte als den vertraglichen Restwert, berichtete der Kunde. Vielmehr habe die Leasingrate im Mittelpunkt gestanden. Deshalb habe sich ihm der Eindruck aufgedrängt, mit den Leasingraten sei alles erfasst und keine weiteren Zahlungspflichten zu erwarten.
Kunde gibt dem Händler Preisgarantie
Dieser Eindruck war falsch. Im Vertrag stand die Klausel: „Reicht der tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös nicht aus, garantiert der Leasing-Nehmer den Differenzbetrag.“ Solche Klauseln sind typisch für das so genannte Restwertleasing. Dabei legt der Händler den Restwert des Autos zu Vertragsende fest. Je höher er diesen Restwert ansetzt, desto niedriger fallen die monatlichen Leasingraten aus. Für den Kunden ist das fatal: Was er während der Laufzeit an den Leasingraten spart, muss er am Ende ausgleichen, indem er die Differenz zwischen vertraglichem Restwert und tatsächlichem Verkaufserlös bezahlt.
Leasing lohnt sich für Privatkunden nur selten
Finanztest hat Privatkunden immer vom Restwert-Leasing abgeraten. Privatkunden können die Leasingraten – anders als Geschäftskunden – nicht steuerlich absetzen. Für sie ist Leasing nur in seltenen Fällen finanziell lohnenswert. Wer unbedingt leasen will, sollte das Kilometerleasing wählen. Dabei wird lediglich die voraussichtliche Laufleistung festgelegt, nicht der Restwert. Ob ein bestimmtes Leasingangebot tatsächlich interessant ist, können Sie mit unserem Rechner Autofinanzierung kalkulieren. Hier können Sie die Konditionen von Autobank und Hausbank vergleichen, die Leasingraten prüfen und ausrechnen, ob ein Barkauf Vorteile hat.
Autohaus darf Restwert unrealistisch hoch ansetzen
Dass Kunden sich auf den Restwert nicht verlassen können, hat der BGH nun deutlich gemacht. Das Autohaus darf diesen Betrag auch unrealistisch hoch ansetzen, so die Richter. Der Restwert sei nicht der Zeitwert bei Vertragsablauf, sondern lediglich ein Posten in der Gesamtkalkulation, ein Teil des Gesamtpreises – so wie die Leasingraten. Schließlich könne auch der Händler nicht wissen, wie viel der Wagen tatsächlich noch bringen werde. Da komme es auf den Zustand des Fahrzeugs an, auf die Marktlage, zwischenzeitliche Modellwechsel und ähnliche nicht vorhersehbaren Umstände. Ein Leasingvertrag, so das Gericht, sei ein Teilamortisationsvertrag. Das heißt: Die Leasingraten decken nicht alle Kosten ab.
Wenn schon, dann Kilometerleasing
Tipp: Unsere Untersuchungen zur Kfz-Finanzierung zeigen, dass Leasing in seltenen Fällen auch für Privatkunden in Frage kommt – unter rein finanziellen Gesichtspunkten. Vermeiden Sie aber Restwertverträge. Besser ist Kilometerleasing. Dabei trägt das Autohaus das Risiko, wie viel Geld der Wagen bei Rückgabe noch bringt. Der Kunde darf maximal die festgelegte Kilometerzahl fahren. Jede Strecke mehr wird teuer. Fährt der Kunde weniger, sollte der Vertrag eine Erstattung vorsehen. Lassen Sie sich nicht von niedrigen Leasingraten blenden. Parallel dazu müssen Sie während der Leasingzeit Geld ansparen, um beim Folgevertrag die Anzahlung zu leisten. Leasing- und Sparrate zusammen sind dann meist ähnlich hoch wie die Kreditrate bei Finanzierung des Autos. Wie Sie Ihr neues Auto am besten finanzieren, zeigt unser großes Special Neuwagenkauf.
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