Leasing Rest­wert ist nicht Zeit­wert

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Leasing - Rest­wert ist nicht Zeit­wert

Händler dürfen die Leasingraten künst­lich klein­rechnen, urteilte der Bundes­gerichts­hof. Das BGH-Urteil zeigt, das Privatkunden vor allem beim Rest­wert-Leasing auf der Hut sein müssen. Händler setzen den vertraglichen Rest­wert gern hoch an, denn so können sie mit nied­rigen Leasingraten werben. Bringt das Auto bei einem späteren Verkauf weniger ein, muss der Kunde die Differenz zahlen.

Kunden fühlen sich über­tölpelt

Wer beim Pkw-Leasing kräftig draufzahlt, darf sich nicht beschweren. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) findet es in Ordnung, wenn der Händler den Rest­wert viel zu hoch ansetzt und auf die Weise Neukunden mit nied­rigen Leasingraten ködert. Diese Kunden müssen bei Vertrags­ende eine saftige Schluss­zahlung leisten und fühlen sich über­tölpelt. Denn sie verstehen den im Vertrag fest­gelegten Rest­wert als die Summe, zu der das Auto bei Leasingende voraus­sicht­lich verkauft werden kann. Das aber sieht der BGH anders. Der Rest­wert sei lediglich ein Rechnungs­posten. Niemand darf davon ausgehen, dass er dem voraus­sicht­lichen Zeit­wert des Fahr­zeugs entspricht (Az. VIII ZR 179/13).

7 000 Euro Nach­zahlung

Ein Audi-Kunde hatte einen A 3 für 42 Monate geleast. Als Rest­wert schrieb der Händler 19 155 Euro in den Vertrag. Als der Kunde am Ende der Leasing­zeit den Wagen zurück­gab, konnte der Händler ihn aber nur für 12 048 Euro verkaufen. Die Differenz sollte der Kunde zahlen. Der aber sah gar nicht ein, dass er am Ende gut 7 000 Euro mehr zahlen sollte als ursprüng­lich im Vertrag vereinbart.

Leasingraten sind nur ein Teil der Kosten

Beim Verkaufs­gespräch war keine Rede davon, dass der Wagen bei einem Verkauf nach Leasingende eventuell weniger bringen könnte als den vertraglichen Rest­wert, berichtete der Kunde. Vielmehr habe die Leasingrate im Mittel­punkt gestanden. Deshalb habe sich ihm der Eindruck aufgedrängt, mit den Leasingraten sei alles erfasst und keine weiteren Zahlungs­pflichten zu erwarten.

Kunde gibt dem Händler Preis­garantie

Dieser Eindruck war falsch. Im Vertrag stand die Klausel: „Reicht der tatsäch­lich erzielte Gebraucht­wagen­erlös nicht aus, garan­tiert der Leasing-Nehmer den Differenz­betrag.“ Solche Klauseln sind typisch für das so genannte Rest­wert­leasing. Dabei legt der Händler den Rest­wert des Autos zu Vertrags­ende fest. Je höher er diesen Rest­wert ansetzt, desto nied­riger fallen die monatlichen Leasingraten aus. Für den Kunden ist das fatal: Was er während der Lauf­zeit an den Leasingraten spart, muss er am Ende ausgleichen, indem er die Differenz zwischen vertraglichem Rest­wert und tatsäch­lichem Verkaufs­erlös bezahlt.

Leasing lohnt sich für Privatkunden nur selten

Finanztest hat Privatkunden immer vom Rest­wert-Leasing abge­raten. Privatkunden können die Leasingraten – anders als Geschäfts­kunden – nicht steuerlich absetzen. Für sie ist Leasing nur in seltenen Fällen finanziell lohnens­wert. Wer unbe­dingt leasen will, sollte das Kilo­meterleasing wählen. Dabei wird lediglich die voraus­sicht­liche Lauf­leistung fest­gelegt, nicht der Rest­wert. Ob ein bestimmtes Leasing­angebot tatsäch­lich interes­sant ist, können Sie mit unserem Rechner Autofinanzierung kalkulieren. Hier können Sie die Konditionen von Auto­bank und Haus­bank vergleichen, die Leasingraten prüfen und ausrechnen, ob ein Barkauf Vorteile hat.

Auto­haus darf Rest­wert unrealistisch hoch ansetzen

Dass Kunden sich auf den Rest­wert nicht verlassen können, hat der BGH nun deutlich gemacht. Das Auto­haus darf diesen Betrag auch unrealistisch hoch ansetzen, so die Richter. Der Rest­wert sei nicht der Zeit­wert bei Vertrags­ablauf, sondern lediglich ein Posten in der Gesamt­kalkulation, ein Teil des Gesamt­preises – so wie die Leasingraten. Schließ­lich könne auch der Händler nicht wissen, wie viel der Wagen tatsäch­lich noch bringen werde. Da komme es auf den Zustand des Fahr­zeugs an, auf die Markt­lage, zwischen­zeitliche Modell­wechsel und ähnliche nicht vorhersehbaren Umstände. Ein Leasing­vertrag, so das Gericht, sei ein Teil­amortisations­vertrag. Das heißt: Die Leasingraten decken nicht alle Kosten ab.

Wenn schon, dann Kilo­meterleasing

Tipp: Unsere Unter­suchungen zur Kfz-Finanzierung zeigen, dass Leasing in seltenen Fällen auch für Privatkunden in Frage kommt – unter rein finanziellen Gesichts­punkten. Vermeiden Sie aber Rest­wert­verträge. Besser ist Kilo­meterleasing. Dabei trägt das Auto­haus das Risiko, wie viel Geld der Wagen bei Rück­gabe noch bringt. Der Kunde darf maximal die fest­gelegte Kilo­meterzahl fahren. Jede Strecke mehr wird teuer. Fährt der Kunde weniger, sollte der Vertrag eine Erstattung vorsehen. Lassen Sie sich nicht von nied­rigen Leasingraten blenden. Parallel dazu müssen Sie während der Leasing­zeit Geld ansparen, um beim Folge­vertrag die Anzahlung zu leisten. Leasing- und Sparrate zusammen sind dann meist ähnlich hoch wie die Kreditrate bei Finanzierung des Autos. Wie Sie Ihr neues Auto am besten finanzieren, zeigt unser großes Special Neuwagenkauf.

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