Zieht der Vermieter die Zahlungen vom Konto des Mieters per Lastschrift ein, sollte er eine schriftliche Zustimmung verlangen, falls er die Miete erhöht. Andernfalls kann der Mieter der Erhöhung noch Jahre später widersprechen, entschied das Landgericht Stuttgart (Az. 13 S 41/11). Dass er die Abbuchung geduldet habe, sei keine Zustimmung.
-
- Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Obergrenze ist die Vergleichsmiete. Häufig machen Vermietern Fehler, Mieter können sich wehren.
-
- Die Wohnfläche beeinflusst den Umfang einer Mieterhöhung und die Höhe der Betriebskosten. Nachmessen lohnt! Ist die Wohnung kleiner als vereinbart, kann die Miete sinken.
-
- Bei Berechnung einer Mieterhöhung darf sich der Vermieter an der ursprünglich vereinbarten Miete orientieren. Er muss nicht den inzwischen wegen falsch angegebener...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.