Können Laserscanner, mit denen an der Kaufhauskasse die Preisschilder gelesen werden, den Augen schaden?
Lasergeräte, die für die Allgemeinheit frei zugänglich sind, dürfen laut Europäischer Norm nur Strahlenquellen der Laser-klasse 1 besitzen. Wegen ihrer geringen Leistung von weniger als einem Milliwatt bedeuten solche Klasse-1-Laser keine Gefahr für die Augen. Das gilt für Scanner an der Kaufhauskasse wie für Laser in CD-Spielern und Laser-Pointer. Jedes dieser Geräte muss nach europäischen Richtlinien geprüft werden und ein Prüfsiegel tragen, das Leistung, Wellenlänge und Laserklasse angibt. Die Gefahr einzelner Laser-Pointer bestand darin, dass einige asiatische Anbieter in bereits geprüfte Geräte nach europäischen Richtlinien nachträglich stärkere Laser einbauten, um die Leuchtkraft zu erhöhen, und sie als Klasse-1-Geräte deklarierten.
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Moin,
bitte noch mal die angegebene ISO zu Rate ziehen.
Laserpointer mit einer sichtbaren Leistung unter einem mW gehören zur Laserklasse 2.
Kommentar vom Autor gelöscht.