Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

FAQ Kranken­schutz im Ausland

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Studenten, Rentner, Auswanderer: Was Sie über den Kranken­schutz im Ausland wissen sollten. Unter Umständen lassen sich Krankenkassen-Beiträge sparen.

Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­ver­sicherungen

Um die Kranken­versicherung sollte man sich vor der Abreise kümmern

Gibt es Reiseziele, die ­Vorgaben zur Kranken­versicherung machen?

Ja. Checken Sie die Einreisebedingungen auf auswaertiges-amt.de Für einen Kuba-Besuch etwa ist eine Krankenver­sicherung nötig. Thai­land verlangt eine Deckungs­summe ab 100 000 US-Dollar. Katar fordert ab einem Aufenthalt von 30 Tagen den Abschluss einer dort registrierten Kranken­versicherung, die Akutbe­hand­lungen in staatlichen Gesund­heits­einrichtungen abdeckt. Kosten: ­circa 14 Euro für 30 Tage.

Kann ich mich bei der Kranken­kasse für die Zeit des Auslands­auf­enthalts abmelden?

Ja. Das kann eine Möglich­keit sein, ­besonders, wenn Sie außer­halb der EU unterwegs sind, ihren Wohn­sitz dafür aufgeben und sich in Deutsch­land abmelden. So sparen Sie Beiträge. Klären Sie das vor der Abreise mit Ihrer Kasse. Sie benötigen eine Auslands­kranken­versicherung, die mindestens den Leistungen der ­gesetzlichen Kranken­versicherung ­entspricht. Nach der Rück­kehr melden Sie sich bei der Kasse. Sie werden wieder Mitglied, wenn sie pflicht­versichert ­(Beschäftigte, Studierende unter 30, Rentner) oder familien­versichert (Partner, Kind in Ausbildung unter 25) sind. Wer hier nach einem Auslands­job eine versicherungs­freie Beschäftigung aufnimmt, kann freiwil­liges Mitglied werden. Wer all diese Voraus­setzungen nicht erfüllt, keine andere Absicherung hat und vor Abreise gesetzlich versichert war, unterliegt bei einem Wohn­sitz in Deutsch­land der Auffang­versicherungs­pflicht.

Ich studiere inner­halb der EU. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenkasse abmelden?

Wer im EU-Ausland studiert, aber an ­einer deutschen Universität einge­schrieben ist, bleibt in der Kranken­versicherung für Studierende und zahlt weiter Bei­träge. Für noch familien­versicherte Studierende ist das ohnehin kostenfrei.

Kann ich meine private Kranken­versicherung aussetzen?

Ja, um sich die Rück­kehr zu ähnlichen Konditionen zu sichern, schließen Sie ­eine Anwart­schaft ab. Sie zahlen 5 bis 10 Prozent des Beitrags und kehren später ohne Gesund­heits­prüfung, aber mit alters­entsprechend höheren Beiträgen in Ihren Tarif zurück. Zahlen Sie während Ihres Auslands­auf­enthalts 20 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags, gibt es danach den alten Tarif ohne Gesund­heits­check und auch ohne Alters­aufschlag.

Ich habe die Krankenkasse ausgesetzt, gibt es Schutz für einen Kurz­auf­enthalt in Deutsch­land?

Bei der Auslands­kranken­versicherung decken einige Anbieter befristete Heimat­urlaube ab, aber nur für Notfall­behand­lungen. Gibt es keinen Schutz, müssten Sie sich für diese Zeit eine private Absicherung besorgen. Sonst gehen Sie auf eigene Rechnung zum Arzt.

Wir ziehen ins Ausland. Können wir dafür eine Auslands­kranken­versicherung abschließen?

Nein. Wer dauer­haft in ein anderes Land umsiedelt, muss sich dort nach einer Kranken­versicherung umsehen. In EU-Ländern können gesetzlich Versicherte dem öffent­lichen Gesund­heits­system beitreten und gehen bei einem Heimat­urlaub hier ohne Extra­kosten zum Arzt. Außer­halb der EU gilt das nicht. Eine Option ist die Interna­tionale Kranken­versicherung. Diese ist auch aus dem Ausland abschließ­bar und deckt Routine­unter­suchungen und Impfungen ab, je nach ­Tarif auch den Heimat­urlaub. Nachteil: Sie ist vergleichs­weise teuer und oft nur mit einem Gesund­heitscheck zu haben.

Bin ich als Rentner, der im ­Ausland lebt, pflege­versichert?

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen, bleiben Sie in der Krankenkasse, melden sich aber im lokalen Gesund­heits­system an. Sie können Pflegesach­leistungen bean­spruchen. Pflegegeld kommt von der deutschen Pflegekasse und wird darauf ange­rechnet. Außer­halb der EU sind Sie nicht gesetzlich kranken­versichert, es gibt auch keine Pflege­leistungen. Ihre Rente erhalten Sie in über 150 Ländern.

Ich brauche rezept­pflichtige ­Medikamente. Kann mir der Arzt einen Vorrat verschreiben?

In der Regel darf Ihr Arzt Ihnen nur Medikamente für drei Monate verschreiben. Einige Länder verbieten die Einfuhr von Wirk­stoffen, die zu den Betäubungs­mitteln oder psycho­tropen Substanzen zählen (Fentanyl, Cannabis), oder sie ­begrenzen die zulässige Menge. In den Schengen-Staaten ist nur eine Monats­ration erlaubt. Reisende brauchen zudem ein behördlich beglaubigtes Attest, in dem ihr Arzt bestätigt, dass sie das Medikament benötigen. Reisen Sie weiter weg, erkundigen Sie sich bei der Botschaft nach nötigen Genehmigungen.

Kann ich mir auch im Reise­land ein Rezept ausstellen lassen?

Ja. Zum Arzt­besuch nehmen Sie ein Schreiben Ihres Haus­arztes mit dem ­Namen des Wirk­stoffs (nicht der Handels­name), Wirk­stoff­menge, Darreichungs­form (Tablette, Tropfen) und der Dosierung mit. Nicht alle hier zugelassenen Medikamente sind im Ausland erhältlich – oder nur in anderer Form.

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Andy.321 am 27.05.2023 um 22:32 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

Danke für die Antwort… das weiß ich natürlich. Es fehlt allerdings die Information welcher Anbieter eine mögliche Rückzahlung anbietet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 09:59 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

@Andy.321: Im Testbericht/Unterartikel 6 steht unter dem Zwischentitel "Dauer gut kalkulieren" die Information über die mögliche Rückzahlung.

Andy.321 am 19.05.2023 um 09:25 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

Mir fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Rückerstattung von Beiträgen der AKV für lange Reisen wenn ich früher zurückkomme respektive die Versicherung länger abschließe als die Reise geplant ist.
Die LVM bietet das nicht an, andere Versicherungen rechnen tagesgenau ab.
Habe ich es übersehen?

Andy.321 am 19.05.2023 um 09:24 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2023 um 16:08 Uhr
BDAE / Dr. Walter u.a. Vermittler

@alle: Im Test haben wir nur Tarife berücksichtigt, die direkt von einem Versicherer vertrieben werden.
Die DR-WALTER GmbH und die BDAE sind keine Versicherungsunternehmen, sondern Versicherungsvertreterinnen, die die Produkte eines oder mehrerer Versicherungen verkaufen.