Studenten, Rentner, Auswanderer: Was Sie über den Krankenschutz im Ausland wissen sollten. Unter Umständen lassen sich Krankenkassen-Beiträge sparen.
Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen
Alle Fragen im Überblick
- Gibt es Reiseziele, die Vorgaben zur Krankenversicherung machen?
- Kann ich mich bei der Krankenkasse für die Zeit des Auslandsaufenthalts abmelden?
- Ich studiere innerhalb der EU. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenkasse abmelden?
- Kann ich meine private Krankenversicherung aussetzen?
- Ich habe die Krankenkasse ausgesetzt, gibt es Schutz für einen Kurzaufenthalt in Deutschland?
- Wir ziehen ins Ausland. Können wir dafür eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
- Bin ich als Rentner, der im Ausland lebt, pflegeversichert?
- Ich brauche rezeptpflichtige Medikamente. Kann mir der Arzt einen Vorrat verschreiben?
- Kann ich mir auch im Reiseland ein Rezept ausstellen lassen?
Um die Krankenversicherung sollte man sich vor der Abreise kümmern
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Gibt es Reiseziele, die Vorgaben zur Krankenversicherung machen?
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Ja. Checken Sie die Einreisebedingungen auf auswaertiges-amt.de Für einen Kuba-Besuch etwa ist eine Krankenversicherung nötig. Thailand verlangt eine Deckungssumme ab 100 000 US-Dollar. Katar fordert ab einem Aufenthalt von 30 Tagen den Abschluss einer dort registrierten Krankenversicherung, die Akutbehandlungen in staatlichen Gesundheitseinrichtungen abdeckt. Kosten: circa 14 Euro für 30 Tage.
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Kann ich mich bei der Krankenkasse für die Zeit des Auslandsaufenthalts abmelden?
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Ja. Das kann eine Möglichkeit sein, besonders, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, ihren Wohnsitz dafür aufgeben und sich in Deutschland abmelden. So sparen Sie Beiträge. Klären Sie das vor der Abreise mit Ihrer Kasse. Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Nach der Rückkehr melden Sie sich bei der Kasse. Sie werden wieder Mitglied, wenn sie pflichtversichert (Beschäftigte, Studierende unter 30, Rentner) oder familienversichert (Partner, Kind in Ausbildung unter 25) sind. Wer hier nach einem Auslandsjob eine versicherungsfreie Beschäftigung aufnimmt, kann freiwilliges Mitglied werden. Wer all diese Voraussetzungen nicht erfüllt, keine andere Absicherung hat und vor Abreise gesetzlich versichert war, unterliegt bei einem Wohnsitz in Deutschland der Auffangversicherungspflicht.
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Ich studiere innerhalb der EU. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenkasse abmelden?
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Wer im EU-Ausland studiert, aber an einer deutschen Universität eingeschrieben ist, bleibt in der Krankenversicherung für Studierende und zahlt weiter Beiträge. Für noch familienversicherte Studierende ist das ohnehin kostenfrei.
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Kann ich meine private Krankenversicherung aussetzen?
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Ja, um sich die Rückkehr zu ähnlichen Konditionen zu sichern, schließen Sie eine Anwartschaft ab. Sie zahlen 5 bis 10 Prozent des Beitrags und kehren später ohne Gesundheitsprüfung, aber mit altersentsprechend höheren Beiträgen in Ihren Tarif zurück. Zahlen Sie während Ihres Auslandsaufenthalts 20 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags, gibt es danach den alten Tarif ohne Gesundheitscheck und auch ohne Altersaufschlag.
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Ich habe die Krankenkasse ausgesetzt, gibt es Schutz für einen Kurzaufenthalt in Deutschland?
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Bei der Auslandskrankenversicherung decken einige Anbieter befristete Heimaturlaube ab, aber nur für Notfallbehandlungen. Gibt es keinen Schutz, müssten Sie sich für diese Zeit eine private Absicherung besorgen. Sonst gehen Sie auf eigene Rechnung zum Arzt.
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Wir ziehen ins Ausland. Können wir dafür eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
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Nein. Wer dauerhaft in ein anderes Land umsiedelt, muss sich dort nach einer Krankenversicherung umsehen. In EU-Ländern können gesetzlich Versicherte dem öffentlichen Gesundheitssystem beitreten und gehen bei einem Heimaturlaub hier ohne Extrakosten zum Arzt. Außerhalb der EU gilt das nicht. Eine Option ist die Internationale Krankenversicherung. Diese ist auch aus dem Ausland abschließbar und deckt Routineuntersuchungen und Impfungen ab, je nach Tarif auch den Heimaturlaub. Nachteil: Sie ist vergleichsweise teuer und oft nur mit einem Gesundheitscheck zu haben.
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Bin ich als Rentner, der im Ausland lebt, pflegeversichert?
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Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen, bleiben Sie in der Krankenkasse, melden sich aber im lokalen Gesundheitssystem an. Sie können Pflegesachleistungen beanspruchen. Pflegegeld kommt von der deutschen Pflegekasse und wird darauf angerechnet. Außerhalb der EU sind Sie nicht gesetzlich krankenversichert, es gibt auch keine Pflegeleistungen. Ihre Rente erhalten Sie in über 150 Ländern.
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Ich brauche rezeptpflichtige Medikamente. Kann mir der Arzt einen Vorrat verschreiben?
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In der Regel darf Ihr Arzt Ihnen nur Medikamente für drei Monate verschreiben. Einige Länder verbieten die Einfuhr von Wirkstoffen, die zu den Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zählen (Fentanyl, Cannabis), oder sie begrenzen die zulässige Menge. In den Schengen-Staaten ist nur eine Monatsration erlaubt. Reisende brauchen zudem ein behördlich beglaubigtes Attest, in dem ihr Arzt bestätigt, dass sie das Medikament benötigen. Reisen Sie weiter weg, erkundigen Sie sich bei der Botschaft nach nötigen Genehmigungen.
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Kann ich mir auch im Reiseland ein Rezept ausstellen lassen?
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Ja. Zum Arztbesuch nehmen Sie ein Schreiben Ihres Hausarztes mit dem Namen des Wirkstoffs (nicht der Handelsname), Wirkstoffmenge, Darreichungsform (Tablette, Tropfen) und der Dosierung mit. Nicht alle hier zugelassenen Medikamente sind im Ausland erhältlich – oder nur in anderer Form.
Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen
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- Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Reiseschutz (bis zu 70 Tage) ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Wer sich zum Studieren, für Praktika oder ein „Work-and-Travel“-Jahr länger im Ausland aufhalten will, sollte gut vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum...
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Danke für die Antwort… das weiß ich natürlich. Es fehlt allerdings die Information welcher Anbieter eine mögliche Rückzahlung anbietet.
@Andy.321: Im Testbericht/Unterartikel 6 steht unter dem Zwischentitel "Dauer gut kalkulieren" die Information über die mögliche Rückzahlung.
Mir fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Rückerstattung von Beiträgen der AKV für lange Reisen wenn ich früher zurückkomme respektive die Versicherung länger abschließe als die Reise geplant ist.
Die LVM bietet das nicht an, andere Versicherungen rechnen tagesgenau ab.
Habe ich es übersehen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@alle: Im Test haben wir nur Tarife berücksichtigt, die direkt von einem Versicherer vertrieben werden.
Die DR-WALTER GmbH und die BDAE sind keine Versicherungsunternehmen, sondern Versicherungsvertreterinnen, die die Produkte eines oder mehrerer Versicherungen verkaufen.