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Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenEine Auslandskrankenversicherung bezahlt nicht automatisch jede Behandlung oder jedes Medikament. In dieser Liste sehen Sie, was sie abdeckt und was nicht. Sie kommt nur für akute Erkrankungen oder Unfälle auf. Chronisch Kranke, Schwangere und Sportler haben häufiger Probleme, eine passende Police abzuschließen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischen Zahnersatz.
- Erstmals notwendige Hilfsmittel wie Krücken oder Rollstuhl (meist unfallbedingt) – zum Teil auch gegen Leihgebühr.
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste.
- Den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland – meist auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- Im Todesfall Kosten für die Überführung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht
- Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist.
- Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie in der Reisezeit stattfinden müssen.
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen.
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen wie eine Fehl- oder Frühgeburt. Manche Langzeit-Tarife übernehmen dennoch begrenzte Kosten für die Vorsorge, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Auslandsaufenthaltes eintritt.
- Für die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kieferorthopädie.
- Für Nähr- und Stärkungspräparate.
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte.
- Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit.
Für wen es problematisch werden kann
Die Auslandskrankenversicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.
Schwangere. In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.
Sportler. Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sportarten. Sportliche Aktivitäten von Berufssportlern sind meist gar nicht versichert.
Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.
Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer ist es für Senioren fast immer, sie zahlen generell höhere Beiträge.
Chronisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit auf, für Behandlungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chronischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein.
Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Kurze Reisen und Urlaube bis höchstens 70 Tage decken Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen ab.
Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen
- Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn die Reise wegen Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann.
- Eine mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierte Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen oder ungeplant verlängern muss.
- Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.
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Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen-
- Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen bis 70 Tage ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Wer sich zum Studieren, für Praktika oder ein „Work-and-Travel“-Jahr länger im Ausland aufhalten will, sollte gut vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum...
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@Christian: Das Kriterium gilt als voll erfüllt, wenn ein Anspruch auf Rücktransport bereits dann besteht, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre (weil beispielsweise die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht).
Wann trifft das Kriterium "Erleichterter Anspruch auf Krankenrücktransport" zu, und wann nicht? Dies konnte ich in dem Artikel nicht finden. Vielen Dank
@cctfer: Der Abschluss ist in der Regel nur von Deutschland aus möglich (also vor Reiseantritt). Im Versicherungsfall ist das durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Man kann also die Versicherung nicht erst vom Ausland aus abschließen, auch wenn das online möglich wäre.
Damit soll vermieden werden, dass die Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Das lässt sich im Ausland normalerweise schlecht nachvollziehen.
Es gibt in unserem Test auch sehr gute und gute Tarife, die man für bis zu 2 oder sogar 5 Jahre abschließen kann (siehe Filter "Mögliche Versicherungsdauer länger als 1 Jahr"). Kehrt man früher zurück und weist das nach, bekommt man zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Herzlichen Dank für den Test.
Sie schreiben, dass die Versicherung in Deutschland abzuschließen ist und eine Verlängerung schwierig sei. Da fast alle Angebote unpersönlich abgeschlossen werden können (Online, Telefon, E-Mail, Brief): Ist mit dem Abschluss in Deutschland nur gemeint, dass ein Wohnsitz in Deutschland vorliegt (z. B. bei den Eltern)? Wenn eine Verlängerung abgelehnt wird, ließe sich dann ja auch bei einem Auslandsaufenthalt ein Neuabschluss (ggf. bei einem anderen Versicherer) vollziehen.
Hintergrund: Leider sind Preise und Leistungen der Angebote, die länger als ein Jahr laufen, häufig schlechter. Da man bei einer Langzeit-Auslandsreise das Ende aber nicht unbedingt absehen kann, sind Verlängerung bzw. Neuabschluss im Ausland für uns von großem Interesse.
@lalakilla: In aller Regel ist es so, dass auch Behandlungen in einer Privatpraxis bzw. einer privaten Klinik erstattet werden. Allerdings soll das auch nicht zu einem "Gesundheitstourismus" führen. Es handelt sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine Versorgung für den Notfall. Im Notfall sollte der Versicherte dann natürlich möglichst ein nahegelegenes, für die Behandlung geeignetes Krankenhaus oder einen nahegelegenen Arzt wählen. Ob im Leistungsfall der Versicherer zunächst auch auf andere Leistungsträger (wie z.B. die gesetzliche Krankenkasse) verweisen könnte, kann man im Bewertungspunkt "Allgemeine Bedingungen - Vorleistung des Versicherers vor anderen Leistungsträgern" sehen. Ist dieser Punkt mit "ja" beantwortet, geht der Auslandskrankenversicherer in jedem Fall in Vorleistung und bemüht sich dann selbst um Erstattung bei möglichen anderen bestehenden Versicherungen oder Krankenkassen.