Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen
Eine Auslandskrankenversicherung bezahlt nicht automatisch jede Behandlung oder jedes Medikament. In dieser Liste sehen Sie, was sie abdeckt und was nicht. Sie kommt nur für akute Erkrankungen oder Unfälle auf. Chronisch Kranke, Schwangere und Sportler haben häufiger Probleme, eine passende Police abzuschließen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischen Zahnersatz.
- Erstmals notwendige Hilfsmittel wie Krücken oder Rollstuhl (meist unfallbedingt) – zum Teil auch gegen Leihgebühr.
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste.
- Den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland – meist auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- Im Todesfall Kosten für die Überführung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht
- Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist.
- Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie in der Reisezeit stattfinden müssen.
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen.
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen wie eine Fehl- oder Frühgeburt. Manche Langzeit-Tarife übernehmen dennoch begrenzte Kosten für die Vorsorge, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Auslandsaufenthaltes eintritt.
- Für die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kieferorthopädie.
- Für Nähr- und Stärkungspräparate.
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte.
- Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit.
Für wen es problematisch werden kann
Die Auslandskrankenversicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.
Schwangere. In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.
Sportler. Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sportarten. Sportliche Aktivitäten von Berufssportlern sind meist gar nicht versichert.
Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.
Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer ist es für Senioren fast immer, sie zahlen generell höhere Beiträge.
Chronisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit auf, für Behandlungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chronischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein.
Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Kurze Reisen und Urlaube bis höchstens 70 Tage decken Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen ab.
Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen
- Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn die Reise wegen Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann.
- Eine mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierte Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen oder ungeplant verlängern muss.
- Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.
Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen
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- Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Reiseschutz (bis zu 70 Tage) ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Wer sich zum Studieren, für Praktika oder ein „Work-and-Travel“-Jahr länger im Ausland aufhalten will, sollte gut vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum...
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Danke für die Antwort… das weiß ich natürlich. Es fehlt allerdings die Information welcher Anbieter eine mögliche Rückzahlung anbietet.
@Andy.321: Im Testbericht/Unterartikel 6 steht unter dem Zwischentitel "Dauer gut kalkulieren" die Information über die mögliche Rückzahlung.
Mir fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Rückerstattung von Beiträgen der AKV für lange Reisen wenn ich früher zurückkomme respektive die Versicherung länger abschließe als die Reise geplant ist.
Die LVM bietet das nicht an, andere Versicherungen rechnen tagesgenau ab.
Habe ich es übersehen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@alle: Im Test haben wir nur Tarife berücksichtigt, die direkt von einem Versicherer vertrieben werden.
Die DR-WALTER GmbH und die BDAE sind keine Versicherungsunternehmen, sondern Versicherungsvertreterinnen, die die Produkte eines oder mehrerer Versicherungen verkaufen.