Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

Was die Auslands­kranken­versicherung zahlt – und was nicht

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Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­ver­sicherungen

Eine Auslands­kranken­versicherung bezahlt nicht auto­matisch jede Behand­lung oder jedes Medikament. In dieser Liste sehen Sie, was sie abdeckt und was nicht. Sie kommt nur für akute Erkrankungen oder Unfälle auf. Chro­nisch Kranke, Schwangere und Sportler haben häufiger Probleme, eine passende Police abzu­schließen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das zahlt die Auslands­kranken­versicherung

  • Ambulante ärzt­liche Behand­lungen, Röntgen­diagnostik und Operationen.
  • Ärzt­lich verordnete Arznei-, Verband- und Heil­mittel.
  • Schmerz­stillende Zahnbe­hand­lungen, einfache Zahnfül­lungen, Reparaturen von Zahn­ersatz und manchmal provisorischen Zahn­ersatz.
  • Erst­mals notwendige Hilfs­mittel wie Krücken oder Roll­stuhl (meist unfall­bedingt) – zum Teil auch gegen Leih­gebühr.
  • Ärzt­liche Leistungen, Sach­mittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Kranken­haus­auf­enthalt.
  • Den Trans­port zum nächsten Kranken­haus oder Notarzt durch Rettungs­dienste.
  • Den medizi­nisch notwendigen Rück­trans­port in ein Kranken­haus in Deutsch­land – meist auch schon, wenn er medizi­nisch sinn­voll ist.
  • Im Todes­fall Kosten für die Über­führung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.

Das zahlt die Auslands­kranken­versicherung nicht

  • Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behand­lung ist.
  • Für Behand­lungen, bei denen vor Reiseantritt fest­stand, dass sie in der Reise­zeit statt­finden müssen.
  • Bei vorhersehbaren Kriegs­ereig­nissen und Unruhen oder aktiver Teil­nahme an diesen.
  • Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
  • Für Entzugs­behand­lungen.
  • Für Psycho­therapie, Psycho­analyse und Hypnose.
  • Für reguläre Unter­suchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwanger­schafts­abbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen wie eine Fehl- oder Früh­geburt. Manche Lang­zeit-Tarife über­nehmen dennoch begrenzte Kosten für die Vorsorge, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Auslands­auf­enthaltes eintritt.
  • Für die Neuanfertigung von Zahn­ersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kiefer­ortho­pädie.
  • Für Nähr- und Stärkungs­präparate.
  • Für bestimmte Hilfs­mittel wie Brillen oder Hörgeräte.
  • Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
  • Für die Unterbringung bei Pflegebedürftig­keit.

Für wen es problematisch werden kann

Die Auslands­kranken­versicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.

Schwangere. In den Versicherungs­bedingungen wird die Über­nahme von Kosten für Früh­geburten und Neugeborenen­schutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.

Sportler. Einige Versicherer über­nehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wett­kämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sport­arten. Sport­liche Aktivitäten von Berufs­sport­lern sind meist gar nicht versichert.

Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.

Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchst­alters­grenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer ist es für Senioren fast immer, sie zahlen generell höhere Beiträge.

Chro­nisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die Behand­lung einer chro­nischen Krankheit auf, für Behand­lungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chro­nischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein.

Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Kurze Reisen und Urlaube bis höchs­tens 70 Tage decken Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen ab.

Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen

  • Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Storno­gebühren, wenn die Reise wegen Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann.
  • Eine mit der Reise­rücktritts­versicherung kombinierte Reise­abbruch­versicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen oder ungeplant verlängern muss.
  • Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.

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6 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Andy.321 am 27.05.2023 um 22:32 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

Danke für die Antwort… das weiß ich natürlich. Es fehlt allerdings die Information welcher Anbieter eine mögliche Rückzahlung anbietet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 09:59 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

@Andy.321: Im Testbericht/Unterartikel 6 steht unter dem Zwischentitel "Dauer gut kalkulieren" die Information über die mögliche Rückzahlung.

Andy.321 am 19.05.2023 um 09:25 Uhr
Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise

Mir fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeit der Rückerstattung von Beiträgen der AKV für lange Reisen wenn ich früher zurückkomme respektive die Versicherung länger abschließe als die Reise geplant ist.
Die LVM bietet das nicht an, andere Versicherungen rechnen tagesgenau ab.
Habe ich es übersehen?

Andy.321 am 19.05.2023 um 09:24 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2023 um 16:08 Uhr
BDAE / Dr. Walter u.a. Vermittler

@alle: Im Test haben wir nur Tarife berücksichtigt, die direkt von einem Versicherer vertrieben werden.
Die DR-WALTER GmbH und die BDAE sind keine Versicherungsunternehmen, sondern Versicherungsvertreterinnen, die die Produkte eines oder mehrerer Versicherungen verkaufen.