Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­ver­sicherungen freischalten

Im Test

Wir haben 82 Angebote für Auslands­kranken­versicherungen für lange Auslands­auf­enthalte von Einzel­personen anhand der Versicherungs­bedingungen zum Stichtag 1. März 2023 geprüft.

Versichert ist jeweils ein Auslands­auf­enthalt. Die Preise unterscheiden sich nach Reisedauer, Reiseziel und Alter der versicherten Person. Wir untersuchten nur Tarife, die ohne Gesund­heits­prüfung direkt beim Versicherer einzeln – ohne andere Reise­versicherungen wie etwa Reise­rücktritts­versicherungen – zu haben sind.

Allgemeine Bedingungen (20 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Erstattet der Versicherer die Kosten für alternative Therapien und Arzneien, die sich als ebenso erfolg­versprechend bewährt haben wie schulmedizi­nische Methoden? Über­nimmt er die Kosten für Behand­lungen durch Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern angemeldet werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn dies länger dauert als der Aufenthalt maximal dauern sollte?
  • Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, die der Versicherte nicht zu vertreten hat?
  • Über­nimmt der Versicherer bei einem längeren Aufenthalt auch Kosten für eine Notfall­behand­lung während eines Heimat­urlaubs von 14 Tagen?

Medizi­nische Leistungen (35 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, wonach er nur für „akute“, „unvor­hergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung leistet? Sind nur Behand­lungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reise­zeit fest­standen? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todes­falls gelten.
  • Ist die Behand­lung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrück­lich mitversichert?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behand­lung einzelner Erkrankungen wie HIV-Infektion oder Folgen von Organspenden auszuschließen?
  • Ist die Behand­lung von psychischen Erkrankungen einge­schlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psycho­analyse und -therapie?
  • Sind Sport­verletzungen versichert – außer bei Berufs­sport­lern?
  • Wird außer schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Und nicht nur nach Unfällen?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massagen, über­nommen?
  • Werden ambulante und stationäre Behand­lungen und Operationen uneinge­schränkt erstattet, und nicht nur, wenn sie „unaufschieb­bar“ sind?
  • Ist in den Versicherungs­bedingungen klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer auch die Behand­lung des Früh­geborenen ohne Zusatz­beitrag über­nimmt?
  • Zahlt der Versicherer bei Eintritt einer Schwangerschaft nach Reise­beginn auch für Vorsorgeunter­suchungen und eine reguläre Entbindung?

Krankenrück­trans­port, Über­führung und Bestattung (25 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Besteht Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht der Anspruch, wenn der Trans­port medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist, nicht erst, wenn er medizi­nisch notwendig wäre?
  • Sieht es der Versicherer nicht als Obliegen­heits­verletzung an, wenn sich der Versicherte trotz Weisung nicht bedingungs­los zurück­trans­portieren lässt?
  • Erstattet der Versicherer die Kosten des Rück­trans­ports ohne Abzug?
  • Zahlt er für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte am Ort der Reise und nach Rück­trans­port zum Wohn­ort in die nächst­gelegene geeignete Klinik gebracht?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur ausgeschlossen, wenn es vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Geschehen beteiligte?
  • Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn dort unerwartete Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Verständlich­keit (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind die Versicherungs­bedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unter­anderem nach dem „Hohen­heimer Verständlich­keits­index“.
  • Enthalten die Versicherungs­bedingungen alle für den Abschluss nötigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betrags­grenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarif­beschreibungen?
  • Entsprechen die Versicherungs­bedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinaus­gehenden Bestimmungen zu Produkten, die nicht Bestand­teil des Versicherungs­schutzes sind?
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungs­bedingungen?
  • Sind die Vertrags­unterlagen in sich schlüssig und wider­spruchs­frei gestaltet? Wider­sprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarif­beschreibungen oder Produkt­informations­blätter in ihren Angaben nicht den Versicherungs­bedingungen?

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Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet.

Diese Abwertungen setzten wir ein: Lautete eines der Urteile „Medizi­nische Leistungen“, „Krankenrück­trans­port, Über­führung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie“ Mangelhaft, wurde das Finanztest-Qualitäts­urteil um eine Note abge­wertet. Dabei darf das Qualitäts­urteil nicht schlechter werden als das auslösende Gruppen­urteil.

Weitere Tarifmerkmale

Höchst­alter bei Eintritt. Kunden, die das angegebene Alter über­schreiten, können den Vertrag nicht abschließen.

Alters­grenzen für Beitrags­höhe. Da die Versicherer für ältere Personen häufig einen höheren Beitrag verlangen, sind hier die Grenzen für die daneben angegebenen Preisbeispiele genannt.

Beitrag nach Alter. Ausgewiesen sind die Beiträge nach Alters­grenzen (siehe Angabe Alters­grenzen) für eine Reisedauer von 90, 180 und 365 Tagen. Die ausgewiesenen Beiträge gelten jeweils für Neuverträge, die direkt beim Versicherer abge­schlossen werden.

Maximale Versicherungs­dauer. Angegeben ist der maximal versicher­bare Zeitraum (Jahre).

Ombuds­mann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombuds­mann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).

Erstattung Telefon­kosten bei 24-Stunden-Notruf aus dem Ausland. Der Versicherer erstattet auf Antrag die Telefon­kosten, da nur wenige Notruf-Nummern kostenlos sind. Manche Versicherer zahlen nur die Kosten für Anrufe wegen eines Krankenrück­trans­ports oder Kranken­haus­auf­enthalts.

Schutz auch für berufliche Reisen. Der Versicherungs­schutz gilt auch für beruflich bedingte Auslands­reisen.

Maximale Erstattung Such- und Bergungs­kosten (Euro). Für Rettungs­kosten kommen bei einem Personen­unfall in der Regel alle Versicherer auf. Außerdem erstatten manche Versicherer auch die Such- und Bergungs­kosten bis zu der hier angegebenen Höhe.

Online­abschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungs­kunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.

Modell­kunden. Die Angebote lassen sich über eine Auswahl neben der Tabelle für bestimmte Modell­kunden auf die güns­tigsten sehr guten Tarife filtern: Angegeben ist der Beitrag für einen Auslands­auf­enthalt von 180 Tagen für Kunden, die 18, 28, 55 oder 70 Jahre alt sind.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2023 um 08:51 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    @Christian: Das Kriterium gilt als voll erfüllt, wenn ein Anspruch auf Rücktransport bereits dann besteht, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre (weil beispielsweise die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht).

  • Chrisitan am 19.11.2023 um 20:19 Uhr
    Kriterien Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    Wann trifft das Kriterium "Erleichterter Anspruch auf Krankenrück­trans­port" zu, und wann nicht? Dies konnte ich in dem Artikel nicht finden. Vielen Dank

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2023 um 08:39 Uhr
    Verlängerung der Versicherungslaufzeit

    @cctfer: Der Abschluss ist in der Regel nur von Deutschland aus möglich (also vor Reiseantritt). Im Versicherungsfall ist das durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
    Man kann also die Versicherung nicht erst vom Ausland aus abschließen, auch wenn das online möglich wäre.
    Damit soll vermieden werden, dass die Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Das lässt sich im Ausland normalerweise schlecht nachvollziehen.
    Es gibt in unserem Test auch sehr gute und gute Tarife, die man für bis zu 2 oder sogar 5 Jahre abschließen kann (siehe Filter "Mögliche Versicherungsdauer länger als 1 Jahr"). Kehrt man früher zurück und weist das nach, bekommt man zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.

  • cctfer am 12.11.2023 um 14:58 Uhr
    Frage zu Verlängerung/Neuabschluss

    Herzlichen Dank für den Test.
    Sie schreiben, dass die Versicherung in Deutschland abzuschließen ist und eine Verlängerung schwierig sei. Da fast alle Angebote unpersönlich abgeschlossen werden können (Online, Telefon, E-Mail, Brief): Ist mit dem Abschluss in Deutschland nur gemeint, dass ein Wohnsitz in Deutschland vorliegt (z. B. bei den Eltern)? Wenn eine Verlängerung abgelehnt wird, ließe sich dann ja auch bei einem Auslandsaufenthalt ein Neuabschluss (ggf. bei einem anderen Versicherer) vollziehen.

    Hintergrund: Leider sind Preise und Leistungen der Angebote, die länger als ein Jahr laufen, häufig schlechter. Da man bei einer Langzeit-Auslandsreise das Ende aber nicht unbedingt absehen kann, sind Verlängerung bzw. Neuabschluss im Ausland für uns von großem Interesse.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2023 um 10:35 Uhr
    Private Leistungen im Ausland?

    @lalakilla: In aller Regel ist es so, dass auch Behandlungen in einer Privatpraxis bzw. einer privaten Klinik erstattet werden. Allerdings soll das auch nicht zu einem "Gesundheitstourismus" führen. Es handelt sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine Versorgung für den Notfall. Im Notfall sollte der Versicherte dann natürlich möglichst ein nahegelegenes, für die Behandlung geeignetes Krankenhaus oder einen nahegelegenen Arzt wählen. Ob im Leistungsfall der Versicherer zunächst auch auf andere Leistungsträger (wie z.B. die gesetzliche Krankenkasse) verweisen könnte, kann man im Bewertungspunkt "Allgemeine Bedingungen - Vorleistung des Versicherers vor anderen Leistungsträgern" sehen. Ist dieser Punkt mit "ja" beantwortet, geht der Auslandskrankenversicherer in jedem Fall in Vorleistung und bemüht sich dann selbst um Erstattung bei möglichen anderen bestehenden Versicherungen oder Krankenkassen.