freischalten
Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenIm Test
Wir haben 82 Angebote für Auslandskrankenversicherungen für lange Auslandsaufenthalte von Einzelpersonen anhand der Versicherungsbedingungen zum Stichtag 1. März 2023 geprüft.
Versichert ist jeweils ein Auslandsaufenthalt. Die Preise unterscheiden sich nach Reisedauer, Reiseziel und Alter der versicherten Person. Wir untersuchten nur Tarife, die ohne Gesundheitsprüfung direkt beim Versicherer einzeln – ohne andere Reiseversicherungen wie etwa Reiserücktrittsversicherungen – zu haben sind.
Allgemeine Bedingungen (20 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbstbeteiligung?
- Bekommen Neukunden altersunabhängig Versicherungsschutz?
- Erstattet der Versicherer die Kosten für alternative Therapien und Arzneien, die sich als ebenso erfolgversprechend bewährt haben wie schulmedizinische Methoden? Übernimmt er die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen oder Chiropraktiker?
- Müssen im Schadensfall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozialversicherungsträgern angemeldet werden?
- Zahlt der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, auch wenn dies länger dauert als der Aufenthalt maximal dauern sollte?
- Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, die der Versicherte nicht zu vertreten hat?
- Übernimmt der Versicherer bei einem längeren Aufenthalt auch Kosten für eine Notfallbehandlung während eines Heimaturlaubs von 14 Tagen?
Medizinische Leistungen (35 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, wonach er nur für „akute“, „unvorhergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung leistet? Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten.
- Ist die Behandlung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrücklich mitversichert?
- Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behandlung einzelner Erkrankungen wie HIV-Infektion oder Folgen von Organspenden auszuschließen?
- Ist die Behandlung von psychischen Erkrankungen eingeschlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psychoanalyse und -therapie?
- Sind Sportverletzungen versichert – außer bei Berufssportlern?
- Wird außer schmerzstillender Zahnbehandlung provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenzen und Wartezeiten erstattet? Und nicht nur nach Unfällen?
- Gehören zur Leistung Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Rollstuhl, die unfall- oder krankheitsbedingt ärztlich verordnet werden?
- Werden Heilmittel, etwa physikalische Therapien wie Massagen, übernommen?
- Werden ambulante und stationäre Behandlungen und Operationen uneingeschränkt erstattet, und nicht nur, wenn sie „unaufschiebbar“ sind?
- Ist in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten uneingeschränkt zahlt?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer auch die Behandlung des Frühgeborenen ohne Zusatzbeitrag übernimmt?
- Zahlt der Versicherer bei Eintritt einer Schwangerschaft nach Reisebeginn auch für Vorsorgeuntersuchungen und eine reguläre Entbindung?
Krankenrücktransport, Überführung und Bestattung (25 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Besteht Anspruch auf Rücktransport, sobald eine stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht der Anspruch, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre?
- Sieht es der Versicherer nicht als Obliegenheitsverletzung an, wenn sich der Versicherte trotz Weisung nicht bedingungslos zurücktransportieren lässt?
- Erstattet der Versicherer die Kosten des Rücktransports ohne Abzug?
- Zahlt er für eine Begleitperson?
- Werden Versicherte am Ort der Reise und nach Rücktransport zum Wohnort in die nächstgelegene geeignete Klinik gebracht?
- Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Überführung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?
Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur ausgeschlossen, wenn es vor Reisebeginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Geschehen beteiligte?
- Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn dort unerwartete Unruhen ausbrechen?
- Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atomunfall eingeschlossen?
Verständlichkeit (10 %)
Unsere Prüfpunkte:
- Sind die Versicherungsbedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unteranderem nach dem „Hohenheimer Verständlichkeitsindex“.
- Enthalten die Versicherungsbedingungen alle für den Abschluss nötigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betragsgrenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarifbeschreibungen?
- Entsprechen die Versicherungsbedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinausgehenden Bestimmungen zu Produkten, die nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes sind?
- Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen?
- Sind die Vertragsunterlagen in sich schlüssig und widerspruchsfrei gestaltet? Widersprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarifbeschreibungen oder Produktinformationsblätter in ihren Angaben nicht den Versicherungsbedingungen?
freischalten
Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenAbwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit *) gekennzeichnet.
Diese Abwertungen setzten wir ein: Lautete eines der Urteile „Medizinische Leistungen“, „Krankenrücktransport, Überführung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie“ Mangelhaft, wurde das Finanztest-Qualitätsurteil um eine Note abgewertet. Dabei darf das Qualitätsurteil nicht schlechter werden als das auslösende Gruppenurteil.
Weitere Tarifmerkmale
Höchstalter bei Eintritt. Kunden, die das angegebene Alter überschreiten, können den Vertrag nicht abschließen.
Altersgrenzen für Beitragshöhe. Da die Versicherer für ältere Personen häufig einen höheren Beitrag verlangen, sind hier die Grenzen für die daneben angegebenen Preisbeispiele genannt.
Beitrag nach Alter. Ausgewiesen sind die Beiträge nach Altersgrenzen (siehe Angabe Altersgrenzen) für eine Reisedauer von 90, 180 und 365 Tagen. Die ausgewiesenen Beiträge gelten jeweils für Neuverträge, die direkt beim Versicherer abgeschlossen werden.
Maximale Versicherungsdauer. Angegeben ist der maximal versicherbare Zeitraum (Jahre).
Ombudsmann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).
Erstattung Telefonkosten bei 24-Stunden-Notruf aus dem Ausland. Der Versicherer erstattet auf Antrag die Telefonkosten, da nur wenige Notruf-Nummern kostenlos sind. Manche Versicherer zahlen nur die Kosten für Anrufe wegen eines Krankenrücktransports oder Krankenhausaufenthalts.
Schutz auch für berufliche Reisen. Der Versicherungsschutz gilt auch für beruflich bedingte Auslandsreisen.
Maximale Erstattung Such- und Bergungskosten (Euro). Für Rettungskosten kommen bei einem Personenunfall in der Regel alle Versicherer auf. Außerdem erstatten manche Versicherer auch die Such- und Bergungskosten bis zu der hier angegebenen Höhe.
Onlineabschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungskunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.
Modellkunden. Die Angebote lassen sich über eine Auswahl neben der Tabelle für bestimmte Modellkunden auf die günstigsten sehr guten Tarife filtern: Angegeben ist der Beitrag für einen Auslandsaufenthalt von 180 Tagen für Kunden, die 18, 28, 55 oder 70 Jahre alt sind.
freischalten
Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen-
- Stiftung Warentest zeigt Auslandskrankenversicherungen im Vergleich. Der Schutz für Reisen bis 70 Tage ist günstig. Sehr gute Tarife kosten ab 8 Euro jährlich pro Person.
-
- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
-
- Wer sich zum Studieren, für Praktika oder ein „Work-and-Travel“-Jahr länger im Ausland aufhalten will, sollte gut vorbereitet sein. Das Europäische Verbraucherzentrum...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Christian: Das Kriterium gilt als voll erfüllt, wenn ein Anspruch auf Rücktransport bereits dann besteht, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre (weil beispielsweise die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreicht).
Wann trifft das Kriterium "Erleichterter Anspruch auf Krankenrücktransport" zu, und wann nicht? Dies konnte ich in dem Artikel nicht finden. Vielen Dank
@cctfer: Der Abschluss ist in der Regel nur von Deutschland aus möglich (also vor Reiseantritt). Im Versicherungsfall ist das durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Man kann also die Versicherung nicht erst vom Ausland aus abschließen, auch wenn das online möglich wäre.
Damit soll vermieden werden, dass die Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Das lässt sich im Ausland normalerweise schlecht nachvollziehen.
Es gibt in unserem Test auch sehr gute und gute Tarife, die man für bis zu 2 oder sogar 5 Jahre abschließen kann (siehe Filter "Mögliche Versicherungsdauer länger als 1 Jahr"). Kehrt man früher zurück und weist das nach, bekommt man zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Herzlichen Dank für den Test.
Sie schreiben, dass die Versicherung in Deutschland abzuschließen ist und eine Verlängerung schwierig sei. Da fast alle Angebote unpersönlich abgeschlossen werden können (Online, Telefon, E-Mail, Brief): Ist mit dem Abschluss in Deutschland nur gemeint, dass ein Wohnsitz in Deutschland vorliegt (z. B. bei den Eltern)? Wenn eine Verlängerung abgelehnt wird, ließe sich dann ja auch bei einem Auslandsaufenthalt ein Neuabschluss (ggf. bei einem anderen Versicherer) vollziehen.
Hintergrund: Leider sind Preise und Leistungen der Angebote, die länger als ein Jahr laufen, häufig schlechter. Da man bei einer Langzeit-Auslandsreise das Ende aber nicht unbedingt absehen kann, sind Verlängerung bzw. Neuabschluss im Ausland für uns von großem Interesse.
@lalakilla: In aller Regel ist es so, dass auch Behandlungen in einer Privatpraxis bzw. einer privaten Klinik erstattet werden. Allerdings soll das auch nicht zu einem "Gesundheitstourismus" führen. Es handelt sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine Versorgung für den Notfall. Im Notfall sollte der Versicherte dann natürlich möglichst ein nahegelegenes, für die Behandlung geeignetes Krankenhaus oder einen nahegelegenen Arzt wählen. Ob im Leistungsfall der Versicherer zunächst auch auf andere Leistungsträger (wie z.B. die gesetzliche Krankenkasse) verweisen könnte, kann man im Bewertungspunkt "Allgemeine Bedingungen - Vorleistung des Versicherers vor anderen Leistungsträgern" sehen. Ist dieser Punkt mit "ja" beantwortet, geht der Auslandskrankenversicherer in jedem Fall in Vorleistung und bemüht sich dann selbst um Erstattung bei möglichen anderen bestehenden Versicherungen oder Krankenkassen.