
Seit September sind die A+-Klassen auch bei Leuchtmitteln verschwunden. Außerdem dürfen viele Halogenlampen und Leuchtstoffröhren künftig nicht mehr hergestellt werden.
Übergangsfrist für alte Lampen

Schluss mit Plus. Seit dem 1. September findet sich auf Leuchtmitteln ein neues EU-Energielabel. Das neue Label sieht fast so aus wie das alte, aber: Wie bei anderen neuen EU-Labeln verschwinden Effizienzklassen wie A+ oder A++, die neuen reichen von A bis G.
Strengere Kriterien. Allerdings ist die neue Skala strenger als die alte, nur wenige Lampen werden anfangs die Top-Klassen A oder B belegen.
Kürzere Frist für Onlinehändler. Vorhandene Lagerbestände mit dem alten Label dürfen in Ladengeschäften noch 18 Monate abverkauft werden. Onlinehändler hingegen müssen die alten Label innerhalb von 14 Tagen durch neue ersetzen.
Unterschiede sollen wieder klarer erkennbar sein
Die alte Klassifizierung hatte mit der Zeit ihre Wegweiserfunktion verloren: „Unsere Lampen und andere Beleuchtungsprodukte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Mit den Klassen A bis G sollen nun die Unterschiede in der Effizienz wieder klarer sein. 2020 wurden in der EU etwa 1,5 Milliarden Leuchtmittel verkauft, schätzt die EU. Das waren vier pro Haushalt und Jahr in der Union.
Etikett mit QR-Code
Das neue Etikett zeigt neben dem (modellierten) Jahresstromverbrauch des Leuchtmittels auch einen QR-Code. Dieser führt direkt zum Produkt in der EU-weiten Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dort sind weitere Daten zu dem Produkt gespeichert. In der Datenbank sind auch Fakten für andere Produkte mit neuen EU-Labeln enthalten, wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Darunter zum Beispiel Größenangaben oder wie lange Garantie gewährt wird.
Aus für etliche Leuchtstoff- und Halogenlampen
Seit dem 1. September gelten auch Produktionsverbote für bestimmte Lampentypen:
- Stabförmige Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und einem Lichtstrom von mehr als 2700 Lumen, die in Baustrahlern und manchen Wandstrahlern verwendet werden.
- Kompaktleuchtstofflampen mit integrierten Vorschaltgeräten im Sockel, erkennbar an ihren weißen, dünnen, gewundenen Glasröhren. Sie gehörten zu den Energiesparlampen der ersten Stunde in den 90er Jahren.
- Niedervolt-Halogenlampen mit GU4- und GU5.3-Sockeln – sie haben zwei Kontakte und stecken zum Beispiel noch in vielen Deckenbeleuchtungen.
Ein Abverkauf ist aber noch bis ins Jahr 2023 möglich.
Diese Lampen haben noch Schonfrist bis 2023
Noch zwei weitere Jahre dürfen die folgenden Lampentypen produziert werden:
- Lineare Leuchtstofflampen T8 – besser bekannt als Neonröhren. Sie kommen meist in Deckenlampen zum Einsatz und haben die Standardlängen 60, 120 und 150 Zentimeter.
- Hochvolt-Halogenlämpchen mit G9-Sockel sowie
- Niedervolt-Halogenbirnchen mit G4 oder GY6.35-Sockel – erkennbar an ihren zwei dünnen Drähten, die als Steckkontakte dienen.
Ausnahmen für Spezialisten
Zahlreiche Speziallampen und Lichtquellen für Spezialanwendungen sind nicht oder nur zum Teil von den neuen Regelungen betroffen, so der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Ausnahmen gelten etwa für:
- Not- und Signalbeleuchtung,
- farbige Lampen,
- elektronische Displays,
- Pflanzen- und Insektenlampen,
- Bühnen- und Studiobeleuchtung,
- Lichtquellen für Öfen.
Tipp: Unser LED-Lampen-Test bietet neben einem Glossar zu Beleuchtungs-Fachbegriffen auch Fotos der gängigsten Sockeltypen. So erkennen Sie problemlos, welche Lampentypen von den neuen Regelungen betroffen sind.
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