Bevor ein neuer Boden verlegt wird, sollten alte Untergründe auf Altlasten wie giftige Kleber oder Asbestplatten untersucht werden.
Alter Parkettboden kann eine Quelle von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder polychlorierten Biphenylen (PCB) sein. Die giftigen Stoffe wurden in Parkettklebern zwischen 1900 und 1975 verwendet, PCB ab 1955. Die Farbe gibt Hinweise: Schwarze, braune und gelbe Kleber können belastet sein, weiße und rosafarbene sind ungefährlich. Klarheit schafft eine Analyse. Ein belasteter Altparkettboden kann je nach Zustand versiegelt, „eingekapselt“ und überbaut werden. Notfalls muss er entfernt werden: Unbedingt Fachleute fragen. Das sind Arbeiten für Profis (Parkettleger, die den Lehrgang „Sanierung PAK-haltiger Böden“ absolviert haben). Vereinbaren Sie vertraglich das Einhalten der Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Beaufsichtigen Sie die Arbeiten.
Asbesthaltige Cushioned-Vinyls sind Fußbodenbeläge mit PVC-Oberseite und dünner Asbestpappe als Unterschicht. Sie wurden als Bahnenware bis in die achtziger Jahre verlegt. Ist der Boden intakt und voll verklebt, kann ein neuer Boden darüber verlegt werden. Er sollte nicht mechanisch bearbeitet werden. Beschädigte Böden können große Mengen Krebs erzeugendes Asbest freisetzen. Hier hilft nur: Raus damit! Das dürfen nur Spezialfirmen. Auch hier gilt: Schutzmaßnahmen vertraglich festhalten und beaufsichtigen.
Flexplatten (Vinylasbestplatten) wurden von 1940 bis in die sechziger Jahre verlegt. Die quadratischen Platten aus PVC enthalten Asbest. Ursprünglich fest gebunden, können sich die Fasern aus alten, porösen Platten lösen. Ein intakter Boden kann überbaut werden, beschädigte Böden müssen aber unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen durch Spezialfirmen entsorgt werden.
PVC-Böden können überbaut werden, wenn sie fest verklebt sind. PVC kann aber problematische Weichmacher freisetzen und sollte wenn möglich entfernt werden. Vorsicht: Alte PVC-Böden nicht einfach herausreißen! Es könnte sich um asbest-haltige Cushioned-Vinyls handeln, die nur von Spezialfirmen entfernt werden dürfen. Im Zweifel testen lassen.
Linoleum kann unter einem neuen Boden liegen bleiben, wenn es vollflächig verklebt ist. Mitunter kann aber Linoleum Aldehyde ausgasen, die bei empfindlichen Menschen Augen und Schleimhäute reizen können. Im Zweifelsfall die Raumluft testen lassen.
Teppichböden können überbaut werden, wenn sie voll verklebt und kurzflorig sind (Nadelfilz). Ein weicher Teppich als Untergrund lässt den darüberliegenden Boden schwingen, wodurch Nut- und Feder- oder Klickverbindungen aufbrechen können.
Holzspanplatten, die vor 1989 verbaut wurden, können über Jahrzehnte Formaldehyd ausgasen. Ein stechender Geruch kann ein Hinweis sein, eine Luftanalyse schafft Klarheit. Im Zweifelsfall entfernen. Für moderne Holzwerkstoffplatten gibt es Innenraumgrenzwerte.
Holzdielen in Dachgeschosswohnungen können mit Holzschutzmitteln wie Lindan, PCP oder DDT belastet sein, wenn dort früher Dachbalken mit diesen Mitteln behandelt worden sind und der Boden dabei verunreinigt wurde. Hinweis: auffällige Flecken, kristalline Rückstände.
Schimmel kann sich unter Böden bilden und die Raumluft belasten, wenn der Untergrund feucht und kühl ist (z. B. in Kellerräumen). Generell gilt für schwimmende wie für verklebte Böden: Der Untergrund muss eben, sauber, fest und trocken sein.
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Unser Wohnhaus in Berlin (Graunstrasse) wurde 1978 von der Degewo erbaut. Alle Wohneinheiten wurden mit asbesthaltigen Flexfloor-Platten ausgestattet (und mit asbesthaltigen Kleber verklebt). Diese Platten wurden also nicht nur bis in die 60er Jahre verbaut - siehe https://www.asbest-berlin.de/floorflex-platten/
2012 habe ich ohne es zu wissen diese Bodenplatten aus meiner Wohnung entfernt und den asbesthaltigen Bodenkleber heraus fräsen lassen (von einem Freund). Leider wusste keiner von uns, dass es sich um asbesthaltige Materialien handelt. Unser Vermieter wusste aber nachweislich schon im Jahr 2000 darüber Bescheid.
Die Gefahr wird nicht ernst genommen, da man davon ausgeht, dass von intakten Platten keine Gefahr ausgeht. Frank Bielka (Degewo Geschäftsführer) sah deshalb schon im Jahr 2000 keine Notwendigkeit, Mieter über mögliche aufzuklären - siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Bielka
Viele Mieter wissen noch immer nichts über die Asbestgefahr in Ihrer Wohnung.
Wenn auch schon etwas älter, finde ich den Artikel und die Testergebnisse von den Laminat und Parkettböden immer noch hilfreich. Ich suche nach einem Bodenbelag für mein Wohnzimmer von ca. 25 qm, da wird Parkett schon mächtig teuer, auch wenn ich eigendlich gerne echtes Holz hätte. Ich habe hier noch ein paar hilfreiche Infos über eher grundsätzliche Unterschiede im Aufbau von Laminat und Parkett gefunden: * http://bawos.ch/unterschied-zwischen-parkett-und-laminat*
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