
Spätverkaufsstellen. Sie dürfen in Berlin sonntags nicht öffnen.
Viele Berliner und Touristen nennen sie liebevoll Spätis, anderen Einzelhändlern und auch Anwohnern sind die Spätverkaufsstellen oft ein Dorn im Auge. Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte, dass die Läden „weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen“ dürfen (Az. VG 4 K 357.18). Das Berliner Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Das Gesetz macht jedoch eine Ausnahme bei Läden, deren Sortiment auf den Bedarf von Touristen ausgerichtet ist. Eine Späti-Betreiberin aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hatte gegen das Sonntags-Verbot geklagt. Ihr Laden bietet etwa Berlin-Artikel, Postkarten und Erfrischungsgetränke, die oft von Touristen gekauft werden, aber auch Artikel für den täglichen Bedarf wie H-Milch und Kaffeepulver. Das Gericht entschied: Dieses spätitypische Warenangebot ist überwiegend auf die Versorgung der Nachbarschaft ausgerichtet.