
Der Versicherer LV1871 bietet das ungewöhnliche Produkt „Golden BU Vorsorgeschutz“ an. Der Zweck: Bei einer Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer bis zu einer Summe von monatlich 250 Euro Vorsorgebeiträge, etwa für die Altersvorsorge oder ein Darlehen – wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Finanztest erklärt im Schnelltest, für wen ein Vertrag geeignet sein könnte.
Versicherer zahlt Vorsorgebeiträge weiter
Wer berufsunfähig wird, muss meistens mit deutlich weniger Geld klarkommen. Beiträge für eine Altersvorsorge weiter zu bezahlen, wird dann manchmal problematisch. Das will der Versicherer LV1871 mit seinem „Golden BU Vorsorgeschutz“ auffangen, indem er verspricht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Altersvorsorgebeiträge zu erstatten – bis maximal 3 000 Euro im Jahr. Der Versicherer akzeptiert eine Vielzahl von Vorsorgemöglichkeiten: Sparplan, Fondssparplan, Bausparen, Darlehen, private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, private Krankenversicherung, ebenso Riester- oder Rürupverträge. Es werden jedoch nur maximal zwei Verträge weiter bespart.
Die Kosten: Ein 40-jähriger Kunde zahlt bis zum 67. Geburtstag monatlich 21,27 Euro, insgesamt rund 6 891 Euro. Wird er nicht berufsunfähig, gibt es kein Geld zurück. Den Vertrag kann man zwischen dem 10. und 55. Geburtstag abschließen, der Schutz läuft maximal bis zum 67. Geburtstag.
Wenn die Berufsunfähigkeitsrente nicht reicht
Im Idealfall deckt die monatliche Rente einer regulären Berufsunfähigkeitsversicherung alle laufenden Kosten. Dazu gehören neben der Miete, Kreditraten, Lebensunterhalt und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge auch Beiträge für die private Krankenversicherung und Sparbeiträge für die Altersvorsorge. Doch längst nicht alle Versicherten haben eine ideale Rentenhöhe vereinbart. Bei neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitspolicen ist im Schnitt nur eine monatliche Leistung von 900 Euro versichert. Diese Summe reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard des Erwerbslebens aufrechtzuerhalten. Versicherte müssen dann finanziell kürzer treten. Im schlimmsten Fall müssen sie dann beispielsweise die Altersvorsorge fürs Rentenalter streichen.
Versicherer prüft, ob Berufsunfähigkeit vorliegt
Das will der „Golden BU Vorsorgeschutz“ auffangen. Machen Kunden ihren Anspruch geltend, prüft die LV1871, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Vertragsbedingungen, nach denen ein Versicherter berufsunfähig ist, wenn er voraussichtlich sechs Monate in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr tätig sein kann. Der Versicherer erstattet dann die Vorsorgebeiträge, sofern er eine Berufsunfähigkeit anerkannt hat.
Hat schon ein anderer Versicherer die Berufsunfähigkeit des Kunden anerkannt und legt der Versicherte der LV1871 ein Anerkenntnis dieses Versicherers vor, „ist anzunehmen, dass die Entscheidung ähnlich ausfallen wird“, sagt eine Sprecherin der LV1871 auf Nachfrage.
Außerdem muss der Kunde Vorsorge-Beitragszahlungen für ein oder zwei Verträge, die übernommen werden sollen, für die letzten drei Kalenderjahre nachweisen können.
Wartezeit von drei Jahren nach Vertragsschluss
Anträge auf Leistung wegen Berufsunfähigkeit können Kunden erst nach dreijähriger Wartezeit nach Vertragsschluss stellen. Ausnahme: Die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist ein Unfall. Dann kann ein Versicherter die Leistung sofort beantragen.
Vertrag ohne Gesundheitsprüfung
Der große Vorteil der Versicherung: Bei Vertragsschluss spielt der Gesundheitszustand des Kunden keine Rolle. Der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen. Kunden können den Schutz separat oder als Ergänzung zu einem bereits bestehenden Vertrag – auch bei anderen Versicherern – abschließen.
Fazit: Für diejenigen, die nicht aufstocken können
Deswegen kommt das Angebot der LV1871 für Menschen in Betracht, die eine zu geringe Berufsunfähigkeitsversicherung haben und diese nicht mehr aufstocken können, obwohl sie gerne wollten. Das kann passieren, wenn zum Beispiel ein Versicherter die Rente seiner bestehenden Berufsunfähigkeitspolice im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie nicht erhöhen und eine zweite Berufsunfähigkeitspolice aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu einem akzeptablen Preis abschließen kann. Bei Vertragsschluss der „Golden BU Vorsorgeschutz“ sollten Kunden jedoch auf eine ausreichend lange Laufzeit für den Vorsorgeschutz achten, damit sie keinen finanziellen Nachteil beim Start in die Altersrente haben.
Tipp: Kümmern Sie sich aber zunächst um guten regulären Berufsunfähigkeitsschutz mit einer ausreichend hohen Rente. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie erhält, sodass Sie Ihre Rente bei Bedarf erhöhen können. Haben Sie noch keinen Berufsunfähigkeitsschutz, orientieren Sie sich an unseren Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
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