LV1871 Golden BU Vorsorgeschutz Ergän­zung bei zu geringem Schutz

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LV1871 Golden BU Vorsorgeschutz - Ergän­zung bei zu geringem Schutz

Der Versicherer LV1871 bietet das ungewöhnliche Produkt „Golden BU Vorsorgeschutz“ an. Der Zweck: Bei einer Berufs­unfähigkeit über­nimmt der Versicherer bis zu einer Summe von monatlich 250 Euro Vorsorgebeiträge, etwa für die Alters­vorsorge oder ein Darlehen – wenn bestimmte Voraus­setzungen vorliegen. Finanztest erklärt im Schnell­test, für wen ein Vertrag geeignet sein könnte.

Versicherer zahlt Vorsorgebeiträge weiter

Wer berufs­unfähig wird, muss meistens mit deutlich weniger Geld klar­kommen. Beiträge für eine Alters­vorsorge weiter zu bezahlen, wird dann manchmal problematisch. Das will der Versicherer LV1871 mit seinem „Golden BU Vorsorgeschutz“ auffangen, indem er verspricht, im Falle einer Berufs­unfähigkeit die Alters­vorsorgebeiträge zu erstatten – bis maximal 3 000 Euro im Jahr. Der Versicherer akzeptiert eine Vielzahl von Vorsorgemöglich­keiten: Sparplan, Fondssparplan, Bausparen, Darlehen, private Rentenversicherung, Kapital­lebens­versicherung, private Krankenversicherung, ebenso Riester- oder Rürup­verträge. Es werden jedoch nur maximal zwei Verträge weiter bespart.

Die Kosten: Ein 40-jähriger Kunde zahlt bis zum 67. Geburts­tag monatlich 21,27 Euro, insgesamt rund 6 891 Euro. Wird er nicht berufs­unfähig, gibt es kein Geld zurück. Den Vertrag kann man zwischen dem 10. und 55. Geburts­tag abschließen, der Schutz läuft maximal bis zum 67. Geburts­tag.

Wenn die Berufs­unfähigkeits­rente nicht reicht

Im Ideal­fall deckt die monatliche Rente einer regulären Berufs­unfähigkeits­versicherung alle laufenden Kosten. Dazu gehören neben der Miete, Kreditraten, Lebens­unterhalt und gegebenenfalls Sozial­versicherungs­beiträge auch Beiträge für die private Kranken­versicherung und Sparbeiträge für die Alters­vorsorge. Doch längst nicht alle Versicherten haben eine ideale Rentenhöhe vereinbart. Bei neu abge­schlossenen Berufs­unfähigkeits­policen ist im Schnitt nur eine monatliche Leistung von 900 Euro versichert. Diese Summe reicht oft nicht aus, um den Lebens­stan­dard des Erwerbs­lebens aufrecht­zuerhalten. Versicherte müssen dann finanziell kürzer treten. Im schlimmsten Fall müssen sie dann beispiels­weise die Alters­vorsorge fürs Renten­alter streichen.

Versicherer prüft, ob Berufs­unfähigkeit vorliegt

Das will der „Golden BU Vorsorgeschutz“ auffangen. Machen Kunden ihren Anspruch geltend, prüft die LV1871, ob Berufs­unfähigkeit vorliegt. Die Prüfung erfolgt auf Grund­lage der Vertrags­bedingungen, nach denen ein Versicherter berufs­unfähig ist, wenn er voraus­sicht­lich sechs Monate in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr tätig sein kann. Der Versicherer erstattet dann die Vorsorgebeiträge, sofern er eine Berufs­unfähigkeit anerkannt hat.

Hat schon ein anderer Versicherer die Berufs­unfähigkeit des Kunden anerkannt und legt der Versicherte der LV1871 ein Anerkennt­nis dieses Versicherers vor, „ist anzu­nehmen, dass die Entscheidung ähnlich ausfallen wird“, sagt eine Sprecherin der LV1871 auf Nach­frage.

Außerdem muss der Kunde Vorsorge-Beitrags­zahlungen für ein oder zwei Verträge, die über­nommen werden sollen, für die letzten drei Kalender­jahre nach­weisen können.

Warte­zeit von drei Jahren nach Vertrags­schluss

Anträge auf Leistung wegen Berufs­unfähigkeit können Kunden erst nach dreijäh­riger Warte­zeit nach Vertrags­schluss stellen. Ausnahme: Die Ursache für die Berufs­unfähigkeit ist ein Unfall. Dann kann ein Versicherter die Leistung sofort beantragen.

Vertrag ohne Gesund­heits­prüfung

Der große Vorteil der Versicherung: Bei Vertrags­schluss spielt der Gesund­heits­zustand des Kunden keine Rolle. Der Versicherer stellt keine Gesund­heits­fragen. Kunden können den Schutz separat oder als Ergän­zung zu einem bereits bestehenden Vertrag – auch bei anderen Versicherern – abschließen.

Fazit: Für diejenigen, die nicht aufstocken können

Deswegen kommt das Angebot der LV1871 für Menschen in Betracht, die eine zu geringe Berufs­unfähigkeits­versicherung haben und diese nicht mehr aufstocken können, obwohl sie gerne wollten. Das kann passieren, wenn zum Beispiel ein Versicherter die Rente seiner bestehenden Berufs­unfähigkeits­police im Rahmen einer Nach­versicherungs­garantie nicht erhöhen und eine zweite Berufs­unfähigkeits­police aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu einem akzeptablen Preis abschließen kann. Bei Vertrags­schluss der „Golden BU Vorsorgeschutz“ sollten Kunden jedoch auf eine ausreichend lange Lauf­zeit für den Vorsorgeschutz achten, damit sie keinen finanziellen Nachteil beim Start in die Alters­rente haben.

Tipp: Kümmern Sie sich aber zunächst um guten regulären Berufs­unfähigkeits­schutz mit einer ausreichend hohen Rente. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Nach­versicherungs­garantie erhält, sodass Sie Ihre Rente bei Bedarf erhöhen können. Haben Sie noch keinen Berufs­unfähigkeits­schutz, orientieren Sie sich an unseren Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zur Prüfung guter Vertrags­bedingungen empfehlen wir unsere Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung.

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