Die Kaskoversicherung zahlt nicht, wenn ein Fahrer sich auf die elektronische Einparkhilfe verlässt und einen Schaden verursacht, weil der „Piepser“ versagt (Amtsgericht München, Az. 275 C 15658/07).
Die Kaskoversicherung zahlt nicht, wenn ein Fahrer sich auf die elektronische Einparkhilfe verlässt und einen Schaden verursacht, weil der „Piepser“ versagt (Amtsgericht München, Az. 275 C 15658/07).