Wer sich mit gefälschtem Zeugnis eine Stelle erschleicht, kann noch Jahre später entlassen werden – auch wenn er gut gearbeitet hat (LAG Nürnberg, Az. 9 Sa 400/05).).
Wer sich mit gefälschtem Zeugnis eine Stelle erschleicht, kann noch Jahre später entlassen werden – auch wenn er gut gearbeitet hat (LAG Nürnberg, Az. 9 Sa 400/05).).