Wasserschildkröten müssen auch in kleinen Wohnungen in einem ausreichend großen Terrarium mit Wasser gehalten werden. Eine kleine Plastikschüssel ist nicht artgerecht (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 16 L 1319/11).
Wasserschildkröten müssen auch in kleinen Wohnungen in einem ausreichend großen Terrarium mit Wasser gehalten werden. Eine kleine Plastikschüssel ist nicht artgerecht (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 16 L 1319/11).