Sobald ein Versicherter Altersrente erhält, braucht die Krankentagegeld-Versicherung nicht mehr zu zahlen. Das gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente des Versorgungswerks für Ärzte (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 7 U 256/10).
Sobald ein Versicherter Altersrente erhält, braucht die Krankentagegeld-Versicherung nicht mehr zu zahlen. Das gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente des Versorgungswerks für Ärzte (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 7 U 256/10).