Steht im Heimvertrag, dass Angehörige für Schulden des Pflegebedürftigen gegenüber dem Heim haften, ist dies unwirksam (Landgericht Kaiserslautern, Az. 2 O 252/12, nicht rechtskräftig, und Landgericht Mainz, Az. 4 O 113/12).
Steht im Heimvertrag, dass Angehörige für Schulden des Pflegebedürftigen gegenüber dem Heim haften, ist dies unwirksam (Landgericht Kaiserslautern, Az. 2 O 252/12, nicht rechtskräftig, und Landgericht Mainz, Az. 4 O 113/12).