Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift nicht bei Rennfahrten, auch nicht bei Tests, um das Auto dafür einzustellen. Das Risiko sei vergleichbar, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-4 U 89/10). Zahlen musste aber die Kfz-Versicherung, als ein Fahrer bei einer Touristenfahrt am Hockenheimring einen Unfall baute. Das sei kein Rennen (OLG Karlsruhe, Az. 12 U 107/07).