Zwar müssen Mieter den Fußboden pflegen, aber der Vermieter kann nicht eine Totalrenovierung bei Auszug verlangen, sondern muss die übliche Abnutzung hinnehmen (Amtsgericht Münster, Az. 3 C 1206/02).
Zwar müssen Mieter den Fußboden pflegen, aber der Vermieter kann nicht eine Totalrenovierung bei Auszug verlangen, sondern muss die übliche Abnutzung hinnehmen (Amtsgericht Münster, Az. 3 C 1206/02).