Bleiben trotz zweier Reparaturen Lackschäden, dürfen Neuwagenkunden vom Kauf zurücktreten. Der Händler darf je 1 000 Kilometer 0,67 Prozent vom Preis abziehen (Landgericht Saarbrücken, Az. 3 O 356/11).
Bleiben trotz zweier Reparaturen Lackschäden, dürfen Neuwagenkunden vom Kauf zurücktreten. Der Händler darf je 1 000 Kilometer 0,67 Prozent vom Preis abziehen (Landgericht Saarbrücken, Az. 3 O 356/11).