Bieten herkömmliche Maßnahmen keine Erfolgsaussichten, muss die Krankenkasse für ein wissenschaftlich aussichtsreiches neues Verfahren wie das Medikament Avastin zahlen (Bayerisches Landessozialgericht, Az. L 5 KR 102/13 B ER).
Bieten herkömmliche Maßnahmen keine Erfolgsaussichten, muss die Krankenkasse für ein wissenschaftlich aussichtsreiches neues Verfahren wie das Medikament Avastin zahlen (Bayerisches Landessozialgericht, Az. L 5 KR 102/13 B ER).