Musiklehrer an Gymnasien dürfen auch einen Flügel für 30 000 Euro steuerlich absetzen, wenn sie ihn kaum privat nutzen (Finanzgericht München, Az. 9 K 859/08).
Musiklehrer an Gymnasien dürfen auch einen Flügel für 30 000 Euro steuerlich absetzen, wenn sie ihn kaum privat nutzen (Finanzgericht München, Az. 9 K 859/08).