Mieter dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn genügend Platz ist und sie auf den Abstellplatz angewiesen sind. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Abstellen im Flur generell verbietet, ist unwirksam (Amtsgericht Düsseldorf, Az. 22 C 15963/12).