Ein Vater erhält kein Kindergeld für seine erwachsene Tochter, die als Au-pair in England war. Der Aufenthalt zählt nicht als Berufsausbildung, weil die Tochter weniger als zehn Stunden in der Woche einen Sprachkurs besuchte (Bundesfinanzhof, Az. III R 58/08).
Tipp: Verlangt eine Ausbildungs- oder Prüfungsordnung Sprachkenntnisse, kann ein Auslandsaufenthalt auch bei weniger Unterricht anerkannt werden.