Kann ein pflegebedürftiger Vater die Heimkosten nicht zahlen, muss der Sohn keinen Unterhalt leisten, wenn der Vater seit 27 Jahren jeden Kontakt ablehnt und selbst bei der Beerdigung des Großvaters mit dem Sohn kein Wort sprach (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 14 UF 80/12; nicht rechtskräftig).
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- Viele erwachsene Kinder müssen jetzt nicht mehr für bedürftige Eltern im Pflegeheim zahlen. Ausnahme: Ihr Jahreseinkommen übersteigt 100 000 Euro.
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- In der Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich fest, wer handeln darf, wenn Sie es selbst nicht können. Alles zum Thema rechtliche Vorsorge.
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- Der Trauschein zahlt sich für die meisten Paare aus – sogar rückwirkend fürs Hochzeitsjahr. Ziehen Ex-Partner an einem Strang, sparen sie auch noch nach einer Trennung.
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