Der Einbau eines Katzennetzes mit Ständer auf dem Balkon erfordert das Okay des Vermieters. Es besteht kein Anspruch, dass er es erlaubt (AG Neukölln, Az. 10 456/11).
Der Einbau eines Katzennetzes mit Ständer auf dem Balkon erfordert das Okay des Vermieters. Es besteht kein Anspruch, dass er es erlaubt (AG Neukölln, Az. 10 456/11).