Der Vermieter einer Eigentumswohnung darf die von der Gemeinde erhobene Grundsteuer direkt an den Mieter weiterleiten, auch wenn Betriebskosten laut Mietvertrag anteilig nach Wohnfläche abgerechnet werden. Er muss nicht erst die Grundsteuer für alle Wohnungen addieren und dann die Umlage nach seinem Flächenanteil berechnen (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 252/12).