Wird ein Flug kurz nach dem Start abgebrochen, gilt er als annulliert, sodass den Passagieren 200, 400 oder 600 Euro Entschädigung nach EU-Recht zustehen, auch wenn später ein anderer Flieger für sie startet (LG Hamburg, Az. 332 S 104/10).
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- Die sogenannte Lebendspende eines Organs unter Verwandten hilft nicht immer auf Dauer. Der Körper des Menschen, der das Spenderorgan erhält, kann es wieder abstoßen....
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