Ein Mieter darf Löcher in Badfliesen bohren. Fehlen notwendige Halter für Handtuch, Spiegel oder Leuchten, darf er auch 32 Löcher anbringen (LG Hamburg, Az. 307 S 50/01).
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- Wenn Vermieter ihre Wohnung selbst brauchen, dürfen sie wegen Eigenbedarfs kündigen. Doch manchmal ist der Bedarf erfunden oder die Kündigung als Härte ausgeschlossen.
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- Wer Grundstück, Haus oder Wohnung kaufen will, sollte vorher das Grundbuch einsehen. In Grundbüchern werden die genauen Besitzverhältnisse von Immobilien festgehalten.
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- Die Mietpreisbremse funktioniert. test.de liefert eine Anleitung und eine Tabelle mit über 700 Fällen. Gerade hat der Bundesgerichtshof erneut mieterfreundlich geurteilt.
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