Der Staat haftet für Steinschlagschäden an Autos, wenn Arbeiter der Straßenmeisterei mit der Motorsense auf dem Grünsteifen die Steine aufgewirbelt haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 250/12).
Der Staat haftet für Steinschlagschäden an Autos, wenn Arbeiter der Straßenmeisterei mit der Motorsense auf dem Grünsteifen die Steine aufgewirbelt haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 250/12).