Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet, eine risikoreiche Augenoperation zu bezahlen, wenn die Sehschwäche mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann (Landgericht Köln, Az. 23 0 213/11).
Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet, eine risikoreiche Augenoperation zu bezahlen, wenn die Sehschwäche mit einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann (Landgericht Köln, Az. 23 0 213/11).