Bloß weil ein Handwerker Blutverdünner nehmen muss, ist er nicht berufsunfähig. Er erhält kein Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn ein Sturz vom Gerüst für ihn gefährlicher werden kann als für andere. Die Sturzgefahr selbst sei wegen des Medikaments nicht höher, argumentiert der Bundesgerichtshof (AZ. IV ZR 5/11).