Mieter müssen den Abfluss auf ihrem Balkon von Laub und Eis freihalten. Kommt es durch eine Verstopfung zu einem Wasserschaden, haftet der Mieter, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 13 C 197/11).
Mieter müssen den Abfluss auf ihrem Balkon von Laub und Eis freihalten. Kommt es durch eine Verstopfung zu einem Wasserschaden, haftet der Mieter, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln (Az. 13 C 197/11).