Eltern erhalten für ihr arbeitsloses, volljähriges Kind bis zum 21. Geburtstag Kindergeld, wenn es als arbeitssuchend gemeldet ist. Es genügt, wenn sich das Kind mit seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II arbeitslos meldet, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 98/10). Ob es nötig ist, diese Meldung alle drei Monate zu erneuern, muss der BFH noch klären (Az. III R 37/12).